Aufenthaltsstipendium des Künstlerdorfes Schöppingen

15. September 2015
Bewerbungsfrist:
15.09.2015 | ab 01.08. sind Bewerbungen möglich
Vergabe:
jährlich
Dauer:
Zuwendung:
1024 Euro | einmalig
Zuwendungsgeber:
Kunststiftung NRW, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW, Landschaftsverband Rheinland, Stiftung Künstlerdorf Schöppingen
 
Link zur Ausschreibung

Beschreibung

 

Die Stiftung Künstlerdorf Schöppingen vergibt Stipendien zur Förderung von AutorInnenen und bildenden KünstlerInnen. Auch werden Stipendien in den Bereichen Neue Medien / Mixed Media und interdisziplinäre Projekte vergeben. Daneben wird in jedem Jahr jeweils ein Stipendium für Komposition/experimentelle Musik ausgeschrieben. Diese Stipendien für Autoren und die Stipendien für bildende Künstler und auch Neue Medien und experimentelle Komposition werden jährlich vergeben. Daneben gibt es die sog. KWW-Stipendien für Projekte an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und/oder Wirtschaft.

Alle Stipendien sind international ausgeschrieben. KünstlerInnen und SchriftstellerInnen können sich um die Stipendien bewerben. Fachjurys treffen die Auswahl. Es werden pro Jahr maximal bis zu 15 Stipendien für KünstlerInnen und maximal bis zu 15 Stipendien für AutorInnen vergeben. Es sind in der Regel sechs bildende KünstlerInnen und sechs SchriftstellerInnen gleichzeitig mit einem Stipendium in Schöppingen. Das Stipendium ist mit Residenzpflicht verbunden. Alle Stipendien betragen monatlich 1024, 00 Euro, abzgl. ca. 100,00-200,00 Euro Mietkosten (je nach Größe des Appartments/Ateliers), Strom- und Telefonkosten.

Die Kunststiftung NRW richtet pro Jahr jeweils ein Jahresstipendium in den Bereichen Literatur, Komposition/Experimentelle Musik und Visuelle Kunst aus.

Weitere Stipendien werden gefördert vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landschaftsverband Rheinland.

 

TIPENDIENÜBERSICHT

Bildende Kunst/Neue Medien/Mixed Media: Vergeben werden jährlich etwa 10 Stipendien. Internationale Ausschreibung, keine Altersbegrenzung, Residenzpflicht, Dauer zwischen 2-6 Monaten, Zeitraum kann gewählt werden. Bewerbungszeitraum in den Sommermonaten jedes Jahres (Fristen werden auf dieser Seite bekanntgegeben), nur online-Bewerbungen im freigeschalteten Zeitraum möglich auf www.kuenstlerdorf-online.de

Literatur: Vergeben werden jährlich etwa 10 Stipendien. Internationale Ausschreibung, keine Altersbegrenzung, Residenzpflicht, Dauer zwischen 2-6 Monaten, Zeitraum kann gewählt werden. Bewerbungszeitraum in den Sommermonaten jedes Jahres (Fristen werden auf dieser Seite bekanntgegeben), nur online-Bewerbungen im freigeschalteten Zeitraum möglich auf www.kuenstlerdorf-online.de

Komposition: Vergeben werden jährlich 2 Stipendien. Internationale Ausschreibung, keine Altersbegrenzung, Residenzpflicht, Dauer 6 Monate, erstes oder zweites Halbjahr kann gewählt werden. Bewerbungszeitraum in den Sommermonaten jedes Jahres (Fristen werden auf dieser Seite bekanntgegeben), nur schriftliche Bewerbungen im angegebenen Zeitraum möglich. Das Stipendium wird gestiftet von der Kunststiftung NRW.

KWW-Stipendien: Vergeben werden jährlich etwa 6 Stipendien für besondere Projekte an der Schnittstelle von Kunst, Wissenschaft und Wirtschaft. Internationale Ausschreibung, keine Altersbegrenzung, Residenzpflicht, Dauer 2-6 Monate, Zeitraum kann gewählt werden. Bewerbungszeitraum in den Frühjahrsmonaten jedes Jahres (Fristen werden auf dieser Seite bekanntgegeben), nur online-Bewerbungen im freigeschalteten Zeitraum mit konkreten Projektvorhaben möglich auf www.kuenstlerdorf-online.de . Die KWW-Stipendien werden gestiftet von dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW.

Alle Stipendien betragen monatlich 1025, 00 Euro, abzgl. ca. 100,00-200,00 Euro Mietkosten (je nach Größe des Appartments/Ateliers), Strom- und Telefonkosten.