Deutscher Jugendliteraturpreis 2008

30. Oktober 2007

Ausschreibung zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2008

Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt den
Deutschen Jugendliteraturpreis 2008 aus. Eine Kritikerjury, die aus
neun Erwachsenen besteht, prämiert je ein Bilder-, Kinder-, Jugend- und
Sachbuch aus der Produktion des Vorjahres. Parallel dazu verleiht eine
autonome Jugendjury, die sich aus sechs Leseclubs zusammensetzt, ihren
eigenen Preis.

Der Sonderpreis des Deutschen
Jugendliteraturpreises 2008 wird für das Gesamtwerk einer deutschen
Übersetzerin bzw. eines deutschen Übersetzers vergeben.

Ab sofort und noch bis zum 31. Oktober 2007
können Verlage Titel, die sie für den Deutschen Jugendliteraturpreis
2008 vorschlagen möchten, beim Arbeitskreis für Jugendliteratur
einreichen. Alle notwendigen Unterlagen und die komplette Ausschreibung
für 2008 erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Arbeitskreises.

Kontakt:
Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V.
Metzstraße 14c
81667 München
Tel. (089) 45 80 806

\n info@jugendliteratur.org
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München, den 22. Mai 2007



Präambel

Der
Deutsche Jugendliteraturpreis soll die Entwicklung der Kinder- und
Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten
und zur Diskussion herausfordern. Mit dem Deutschen
Jugendliteraturpreis werden jährlich herausragende Werke der Kinder-
und Jugendliteratur ausgezeichnet. Dadurch sollen Kinder und
Jugendliche zur Begegnung und Auseinandersetzung mit Literatur angeregt
werden. Zugleich soll die Öffentlichkeit, insbesondere Eltern und alle
Vermittlerinnen und Vermittler, auf wichtige Neuerscheinungen und
Entwicklungen der Literatur für Kinder und Jugendliche hingewiesen
werden. Lesefähigkeit ist eine elementare Voraussetzung, den heutigen
und zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Der
Deutsche Jugendliteraturpreis soll deshalb auf die Bedeutung der
Literatur innerhalb des vielfältigen Medienangebotes für Kinder und
Jugendliche aufmerksam machen.

Aus der alten Ausschreibung vom Vorjahr:

Deutscher Jugendliteraturpreis 2007 (!)

I. Preis der Kritikerjury
Die Kritikerjury vergibt den Deutschen Jugendliteraturpreis in den
Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Die Preise
sind mit je 8.000 Euro dotiert.

II. Preis der Jugendjury
Die Jugendjury vergibt den Deutschen Jugendliteraturpreis
spartenübergreifend als "Preis der Jugendjury", der mit 8.000 Euro
dotiert ist.

III. Durchführung
Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. beauftragt.

IV. Voraussetzungen für die Auszeichnungen
Zur Auszeichnung mit einem Preis können Bücher vorgeschlagen werden, die im Jahr 2006 erstmals erschienen sind:
- deutschsprachige Originalwerke lebender Autorinnen/Autoren,
Herausgeberinnen/Herausgeber und Illustratorinnen/Illustratoren
- deutsche Übersetzungen von fremdsprachigen Werken lebender Autorinnen/Autoren und Herausgeberinnen/Herausgeber.

V. Vorschlagsberechtigung
Das Vorschlagsrecht kann von jedem wahrgenommen werden. Der jeweilige Verlag reicht zwei Exemplare des Titels ein und entrichtet eine Titelgebühr von 40 Euro.
Frühester Vorschlagstermin: 1. Juli 2006
Letzter Vorschlagstermin: 31. Oktober 2006

("Bücher,
die erst nach dem 31. Oktober erscheinen, können selbstverständlich
nachgereicht werden, sollten aber fristgerecht mit einem
Anmeldeformular - zu beziehen über den Arbeitskreis - angekündigt
werden.")

VI. Jury
1. Kritikerjury
Die Kritikerjury wird vom Vorstand des Arbeitskreises für
Jugendliteratur e.V. auf der Basis der Vorschläge einer
Findungskommission für die Dauer von zwei Jahren gewählt und vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen. Die
Jury besteht aus 9 Personen:
- der/dem Vorsitzenden
- acht Jurorinnen/Juroren, von denen je zwei Fachleute der genannten Sparten sind.
Alle Mitglieder der Jury haben gleiches Stimmrecht. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.
2. Jugendjury
Die Jury besteht aus sechs Jugendgruppen, die vom Vorstand des
Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. benannt und vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen
werden. Die Jugendjury arbeitet und entscheidet autonom.

VII. Preisfindung
Aus den vorgeschlagenen Titeln wählen die Jurys eine begrenzte Anzahl
von Titeln aus, die vom Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zur
weiteren Begutachtung bei den Verlagen angefordert werden. Die Jurys
haben das Recht, die Vorschlagsliste zu ergänzen und weitere Titel
anzufordern.
1. Kritikerjury
a.  In zwei Jurysitzungen erstellt die Kritikerjury die Nominierungsliste
zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2007. In diese Nominierungsliste
werden pro Sparte bis zu sechs Titel aufgenommen. Die Jury trifft ihre
Entscheidung über die Nominierungsliste mit einfacher Mehrheit.
b. 
In einer dritten Sitzung unmittelbar vor der Preisverleihung, ermittelt
die Kritikerjury auf der Grundlage der nominierten Titel je ein
Preisbuch in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und
Sachbuch. Die Jury trifft ihre Entscheidung mit einer 2/3-Mehrheit.
Die/der Juryvorsitzende kann festlegen, dass in einem dritten Wahlgang
die einfache Mehrheit genügt. Die Jury kann Preise teilen, um z.B. den
besonderen Anteil einer Illustratorin/eines Illustrators oder einer
Übersetzerin/eines Übersetzers angemessen zu berücksichtigen.
2. Jugendjury
a.  die Zahl der Sitzungen der Jugendgruppen wird individuell geregelt.
Die Koordination der Gruppen untereinander hat neben dem
Meinungsaustausch vor allem zum Ziel, zeitgleich zur Kritiker-Jury über
eine eigene Nominierungsliste mit sechs Titeln zu entscheiden.
b.  Nach Bekanntgabe der Nominierungsliste entscheiden die Jugendlichen
auf der Grundlage der eigenen Nominierungen nach einem Punktesystem
über ein Preisbuch. Der Preis der Jugendjury wird zusammen mit den
Preisen der Kritikerjury auf der Frankfurter Buchmesse 2006 bekannt
gegeben und verliehen. Der Preis der Jugendjury kann geteilt werden, um
z.B. den besonderen Anteil einer Illustratorin/eines Illustrators oder
einer Übersetzerin/eines Übersetzers angemessen zu berücksichtigen.

VIII. Öffentlichkeitsarbeit
1. Der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V.
* teilt die Entscheidung der Jurys über die Nominierungslisten dem Stifter mit und informiert die Öffentlichkeit
* organisiert und betreut die Verleihung des Deutschen Jugendliteraturpreises 2007
* veröffentlicht die Ergebnisse des Deutschen Jugendliteraturpreises 2007 nach der Preisverleihung
* organisiert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Leseförderungsmaßnahmen mit den Nominierungslisten.
 2. Die Verlage sind berechtigt, Bücher der Nominierungslisten zum
Deutschen Jugendliteraturpreis 2007 mit dem Signet des Preises und der
Aufschrift "Deutscher Jugendliteraturpreis - Nominierung" oder
"Deutscher Jugendliteraturpreis - Nominierung der Jugendjury" und die
Preisbücher mit dem Signet des Preises und der Aufschrift "Deutscher
Jugendliteraturpreis" oder "Deutscher Jugendliteraturpreis - Preis der
Jugendjury" zu kennzeichnen. Die hierfür verbindlichen Vorlagen sind
beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zu beziehen.

IX. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser
Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.

Berlin, im Juni 2006
gez.: Dr. Ursula von der Leyen
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anschrift: Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V.
(viele Informationen zum Dt. Jugendliteraturpreis!), Metzstr. 14 c,
81667 München, fon: 089/458080-80 oder 458080-6, fax: 089/458080-88,
e-mail:

\n info@jugendliteratur.org
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, www.jugendliteratur.org