Förderpreise der Stadt Augsburg

30. Mai 2007

Förderpreis der Stadt Augsburg

 insgesamt 17.000 Euro

Bewerbungsfrist 31. Mai 

Die Bewerber
müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der
Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg
haben. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet und die unmittelbar an
die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden.
Bewerber müssen zwischen 17 und 39 sein.

Sinn und Zweck des von der Stadt Augsburg an junge Künstler vergebenen
Kunstförderpreises ist es, außergewöhnliche künstlerische Begabungen
anzuerkennen und ihre künftige Entwicklung auch in finanzieller
Hinsicht zu fördern.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Die Gesamtpreissumme beträgt 17.000 Euro.
Der Preis umfaßt die Sparten Literatur, Architektur, Ballett, Bildende Kunst und Musik.

 
Einzureichen sind:

- formloses Bewerbungsschreiben
- maschinengeschriebener Lebenslauf
- Angaben über den künstlerischen Werdegang
- Nachweis über Geburts- (Kopie des Personalausweises oder der
Geburtsurkunde) bzw. Wohnort (Kopie der Meldebescheinigung; Mietvertrag
ist nicht ausreichend!) Es können Gedichte und/oder Prosatexte
eingereicht werden. Die Arbeiten müssen in gedruckter Form vorliegen
(keine CD-Roms, DVDs o.ä.). Seitens der Jury bestehen keine Vorgaben
zum Umfang der einzureichenden Arbeiten. Die Werke sollen einen
Querschnitt des bisherigen Schaffens vermitteln. Die Bewerberarbeiten
sind in 5-facher Ausfertigung zusammen mit den allgemeinen
Bewerbungsunterlagen beim Kulturbüro abzugeben. Für eingereichte
Arbeiten und deren Unversehrtheit kann von der Stadt Augsburg keine
Haftung übernommen werden. Die Bewerber müssen mit einer eventuellen
Veröffentlichung persönlicher Daten aus den von ihnen eingereichten
Unterlagen sowie mit den allgemeinen und besonderen
Teilnahmebedingungen einverstanden sein.

Kulturbüro der Stadt Augsburg
Bahnhofstr. 18 1/3 a
D-86150 Augsburg
Tel.: +49-(0)821-324-32 54/-32 51
Fax.: +49-(0)821-324-32 52
kulturbuero@augsburg.de