Bewerber dürfen nicht älter als 25 Jahre sein.
kulturdünger ist offen für Neues und ermöglicht Experimente und erste Projekterfahrungen. Gefördert wird junge Kultur im Aargau. Unterstützt werden Projekte von Aargauer Jugendlichen. Kulturdünger fördert Musik, Film, Theater, Literatur, bildende Kunst – aber nicht nur. Spartenübergreifendes hat Platz, viel Platz sogar. Was gefördert wird, entscheidet zweimal jährlich eine Fachgruppe aus sieben Personen. Sie sind grösstenteils nicht älter als 25 Jahre. Kulturdünger leistet in erster Linie Starthilfe für neue Projekte. Die Projekte werden mit Teilbeiträgen bis maximal 5000 Franken unterstützt, wobei höchstens die Hälfte des Gesamtbudgets übernommen wird; werden nicht alle Gelder ausgeschöpft, können bereits unterstützte Jugendliche von einem erneuten Beitrag profitieren, wenn innerhalb ihres Schaffens eine zunehmende inhaltliche Qualität und fortschreitende Professionalität zu erkennen ist.
Projekte sollen vor Durchführung resp. Abschluss eingereicht werden – kulturdünger tätigt in der Regel keine Nachfinanzierung.
Sind Personen am Projekt beteiligt, die die Altersgrenze überschreiten, müssen Jugendliche unter 25 mindestens die Hälfte der Mitwirkenden bilden. Bei Projektbegleitung durch Erwachsene erwarten wir Eigeninitiative der Jugendlichen von der Projekteingabe bis zum Abschlussbericht.
kulturdünger unterstützt keine Projekte im Rahmen der Jugendarbeit und auch keine schulischen Projekte (insbesondere Matura-, Diplom- oder sonstige Abschlussarbeiten). Im Fall von künstlerischen und kulturellen Aus-/Weiterbildungen können Ausnahmen gemacht werden.
Auch bezahlt kulturdünger keine Beiträge an Projekte, bei denen es sich hauptsächlich um Infrastruktur (z.B. Umbau) oder Materialeinkäufe (z.B. Studiogeräte) handelt.
Es werden nicht alle eingereichten Projekte unterstützt – nur Anträge, welche die Fachgruppe dank der Idee und dem persönlichen Engagement überzeugen, erhalten einen Beitrag.
Die Fachgruppe entscheidet abschliessend über die Unterstützung der eingegangenen Projekte. Etwa sechs Wochen nach Einsendeschluss erhalten die Gesuchssteller Bescheid. Eine Unterstützung wird nicht garantiert; die Beschlüsse der Fachgruppe sind nicht anfechtbar.
Innerhalb eines Monats nach Projektentscheid wird ein Einzahlungsschein zur Überweisung des Betrages benötigt. Trifft er bis Ende des Jahres nicht ein, verfällt der Betrag.
Spätestens einen Monat nach Projektende wird ein Schlussbericht (Zeitungsbericht, Arbeitsbericht, Endprodukt, Schlussabrechnung o.ä.) erwartet.
Das kulturdünger-Logo muss auf den Drucksachen (Plakat, Flyers etc.) und allenfalls der Projekt-Webseite präsent sein. Veranstalter hängen bei Publikumsanlässen an geeigneter Stelle das kulturdünger-Banner auf.
Die Unterstützten sind für eine Kurzpräsentation ihres Projekts im Bereich "Projekte" auf der Webseite von kulturdünger verantwortlich.
Falls das unterstützte Projekt stark verändert oder nicht durchgeführt wird, behält sich kulturdünger eine Rückforderung des ausbezahlten Beitrages vor.
Gesuche werden nur behandelt, wenn das Gesuchsformular korrekt ausgefüllt wird.
Weiter sind zwei zusätzliche Dokumente Bestandteil eines Gesuchs:
- Eine Projektdokumentation: Diese soll die Idee des Projekts, dessen Form und Umsetzung sowie klar formulierte Ziele enthalten. Weiter sind ein Zeitplan (so genau wie möglich) sowie Infos zu den Projektträgern essentiell. Umfang und Form sind frei wählbar.
- ein Budget: Zum Gesuch gehört ein ausführliches Budget. Hier sollen Ausgaben und Einnahmen des Projekts ersichtlich und soweit wie möglich belegt sein. Belege können auch zusätzlich per Mail nachgereicht werden.
Zusätzliches Dokumentationsmaterial kann per Post gesendet werden (z.B. CD, Fotos, Texte). Mit dem eingereichten Gesuch soll die Fachgruppe vom Projekt überzeugt werden – zusätzliche Infos können also nur nützen.
Das Projekt wird im Aargau durchgeführt, hat den Kanton Aargau zum Thema oder wird von im Aargau aufgewachsenen oder wohnhaften Personen organisiert.