25. BEWAG LITERATURPREIS – Lyrik und Prosa

31. August 2010

25. BEWAG LITERATURPREIS – Lyrik und Prosa

Die BEWAG setzt die Förderung burgenländischer Autorinnen und Autoren fort und schreibt den 25. BEWAG Literaturpreis in den Sparten Lyrik und Prosa aus. Da das Unternehmen Teil des wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Lebens im Burgenland ist, sieht es die BEWAG als ihre Verpflichtung an, das kreative Potenzial im Land zu unterstützen.

Wer kann teilnehmen?
Jeder, der mit dem Burgenland verbunden ist. Das heißt: Jeder, der hier geboren wurde, im Burgenland lebt oder gelebt hat. BEWAG Mitarbeiter und deren nahe Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Teilnehmer muss Schöpfer des eingesandten Werkes im Sinne des Paragraphen 10, Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein und die Richtlinien des Wettbewerbs anerkennen. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Sie erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Was ist zu beachten?
Die eingereichten Arbeiten dürfen schriftlich noch nicht veröffentlicht sein. Sie müssen in gut leserlicher Form vorliegen. Als Manuskript sind sie in fünffacher Ausführung einzusenden, die Einsendung per E-Mail ist an literaturpreis@bewag.at möglich.

Der Umfang der Arbeiten ist in der Sparte Lyrik auf fünf lyrische Texte (Gedichte) beschränkt, Auch Mundart-Gedichte sind zulässig.

In der Sparte Prosa ist der Umfang auf fünf DIN-A4-Seiten beschränkt - es kann sich auch um einen Auszug aus einem längeren Text handeln.
Bewertet wird der Gesamteindruck der Texte. Bitte nur Kopien und keine Originale einsenden, da die Manuskripte nicht zurückgeschickt werden können.

Die Preise:
In den Sparten "Lyrik" und "Prosa" werden jeweils folgende Preise vergeben:
1. Preis: Euro 1.500,-
2. Preis: Euro 1.000,-

Der 25. BEWAG Literaturpreis läuft bis 31. August 2010.

Einsendungen sind zu richten an:
BEWAG, Kennwort Literaturpreis, Kasernenstraße 9, 7000 Eisenstadt

Preisübergabe und Lesung
Die Bekanntgabe der Juryentscheidung und die Preisübergabe erfolgen im Herbst 2010. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden schriftlich informiert.