Anthologie Grenz-Überschreitungen ausgeschrieben (1. August 2010)

1. August 2010

 

Der tauland-verlag lobt dieses Jahr einen literarischen
Wettbewerb unter dem Titel GRENZ|ÜBERSCHREITUNGEN aus. Willkommen sind
Prosatexte von 10-25 Normseiten (30 Zeilen à 60 Anschlägen, ca. 1500
Zeichen pro Seite). Unter den Zusendungen werden sieben Texte von einer
Jury ausgewählt. Die Mitglieder der Jury sind:

  • Anna Kemper, Journalistin (Tagesspiegel, Berlin)
  • Tina Gintrowski, Autorin (Auszeichnungen u.a.: Open Mike
    Preisträgerin 2007)
  • Christoph Danne, Verleger
  • Rodion Ebbighausen, Verleger

Alle sieben Texte werden gemeinsam in einem Buch veröffentlicht,
wobei ein Text besonders ausgezeichnet wird. Der Gewinner erhält ein
Preisgeld von 250 Euro. Außerdem wird er zu einer vom tauland-verlag
organisierten Lesung in Köln eingeladen. Anreise, Kost und Logis werden
vom Verlag übernommen.

Die Manuskripte sind postalisch in dreifacher Ausfertigung an
folgende Adresse zu übersenden:

tauland-verlag

Neusser Wall 4

50670 Köln

Stichwort: GRENZ|ÜBERSCHREITUNGEN

Die Manuskripte werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Bitte verwenden Sie das Formular
für Manuskripteinsendungen, um Ihre Adresse und e-Mail anzugeben. Eine
Rückantwort, auch an die Gewinner, wird nur per e-Mail versendet.

Das Wichtigste für die Teilnehmer im Überblick:

Teilnahmebedingungen: Der Literaturpreis des
tauland-verlags wird in der Gattung Kurzgeschichten zum Thema
GRENZ|ÜBERSCHREITUNGEN ausgeschrieben. Die Teilnahme steht allen
Autorinnen und Autoren deutscher Sprache offen.

Form der Einreichung: Jeder Teilnehmer darf nur
einen Text einreichen. Der Text  sollte 10-25 Normseiten (einseitig
gedruckt, 30 Zeilen à 60 Anschlägen pro Zeile) umfassen. Der Text ist
postalisch an o.g. Adresse unter dem Stichwort “GRENZ|ÜBERSCHREITUNGEN”
zu senden. Die Beiträge müssen selbstverständlich selbst verfasst und in
deutscher Sprache sein. Bitte fertigen Sie den Text in drei Kopien aus.

Einsendeschluss: Einsendeschluss ist der 01. August
2010.

Juristisches: Die Teilnehmer versichern, ihre
eingesandten Werke bis zum Tag der Preisverleihung in keiner Form zu
veröffentlichen. Einmal eingereichte Werke können nicht vom Wettbewerb
zurückgezogen werden. Ein Anspruch auf eine persönliche Bewertung der
Texte besteht nicht. Ferner besteht über die ausgelobten Preise hinaus
kein Anspruch auf Vergütung. Die Teilnehmer versichern darüber hinaus,
dass die eingesandten Werke keine Rechte Dritter verletzen. Sie
ermächtigen – ohne Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten –
die Veranstalter zur Veröffentlichung der Arbeiten und Kurzdarstellungen
ihrer Person. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Autorinnen
und Autoren die oben genannten Wettbewerbsbedingungen an. Im Falle nicht
ausreichender literarischer Qualität der eingegangenen Beiträge behält
sich der Verlag das Recht vor, von der geplanten Publikation
zurückzutreten.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.