Bremer Autor*innenstipendium Bremen ist seit Oktober 2023 UNESCO Creative City of Literature – nicht zuletzt auch deshalb wurde der Hansestadt diese Ehre zuteil, weil es in der Stadt eine beeindruckend vielfältige und lebendige Autor*innenszene gibt. Zur Förderung des literarischen Nachwuchses sowie professionell arbeitender Autor*innen hat der Senator für Kultur in den letzten vier Jahrzehnten jährlich zwei Stipendien vergeben und damit nicht wenigen Bremer Autor*innen zum nachhaltigen Durchbruch auf dem Buchmarkt verholfen. Nach Titelerhalt konnte die ausgeschriebene Stipendienanzahl 2024 erstmals von zwei auf insgesamt sechs Stipendien erhöht werden. Auch 2025 werden wieder sechs Stipendien an Schriftsteller*innen ausgeschrieben, die ihren Wohnsitz in Bremen oder umzu haben.
Es werden insgesamt drei Nachwuchs- und drei Projektstipendien vergeben; wobei mindestens ein Nachwuchs- oder ein Projektstipendium an ein Kinder- bzw. Jugendbuchprojekt verliehen wird, um die starke Präsenz von Kinder- und Jugendbuchautor*innen in Bremen zu würdigen und weiter zu fördern. Autor*innen, die das Nachwuchs- bzw. Projekt-Stipendium in der Vergangenheit bereits erhalten haben, können sich ebenfalls – allerdings frühestens drei Jahre nach Erhalt des Stipendiums – erneut mit einem neuen Projekt auf das Autor*innenstipendium bewerben. Die Organisation der Ausschreibung und Vergabe liegt erneut beim Bremer Literaturkontor.
Die Jury
Zur Jury 2025 gehören Dr. Alexandra Tacke (Leiterin des Referats 12 & Referentin für Literatur beim Senator für Kultur), Erwin Miedtke (Vorstand Bremer Literaturkontor), Annika Depping (Redakteurin Literaturmagazin Bremen & Geschäftsleitung virt. Literaturhaus), Sibille Hüholt (freie Dramaturgin & Buchhändlerin in der Buchhandlung Logbuch), Donka Dimova (Freie Autorin & Stipendiatin 2022).
Die Namen der Stipendiat*innen werden im Herbst 2025 bekanntgegeben. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen – alle Bewerber*innen werden im Anschluss an die Entscheidung per E-Mail darüber informiert, wen die Jury mit den Stipendien auszeichnet.
Die ausgezeichneten Stipendiat*innen verpflichten sich mit der Annahme des Stipendiums dazu, an bis zu zwei Lesungen teilzunehmen, die das Literaturkontor organisiert und in der die prämierten Projekte Anfang 2026 dem Publikum in Bremen und evtl. darüber hinaus im Herbst 2026 in Berlin in der Bremer Landesvertretung vorgestellt werden. Zudem erklären sich die Stipendiat*innen damit einverstanden, dass ein Auszug aus ihren prämierten Texten auf der Homepage des Bremer Literaturkontors bzw. im digitalen Literaturmagazin Bremen veröffentlicht wird.
Bewerbungsverfahren, -modalitäten und -kriterien
Es werden zwei unterschiedliche Stipendientypen ausgeschrieben: Vergeben werden
1) zum einen drei Nachwuchsstipendien zu 4.000,- Euro, plus Mentoring-Programm (s.u.), die sich an Autor*innen im Alter von unter 40 Jahren richten.
2) Zum anderen werden drei Projektstipendien zu 5.000,- Euro vergeben, die sich an bereits professionell arbeitende Autor*innen richten, die an einem aktuellen Buchprojekt arbeiten.
Bewerbungskriterien
1) Kriterien für das Nachwuchsstipendium
Bewerbungen sind nur mit eigenen unveröffentlichten Texten möglich. Wiederholte Bewerbungen sind möglich, allerdings nicht für Buchprojekte, die bereits mit einem Autor*innenstipendium in der Vergangenheit ausgezeichnet worden sind. Die Bewerber*innen sollen das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 40 Jahre sein. Es können Texte aus den Gattungen Epik, Lyrik oder Dramatik eingereicht werden. Die Jury entscheidet anhand von Textproben und einem Exposé, die den Juror*innen anonym vorgelegt werden.
Erwartet werden (1) Textproben von maximal 10 Normseiten (DIN A4, maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, Schrift: 12 Punkt), (2) ein Exposé im Umfang von ein bis zwei Seiten, in dem das Projekt präzise beschrieben werden soll (siehe Hinweis zum Exposé unten), und (3) eine bio-bibliografische Übersicht mit Namen, Adresse und Telefonnummer sowie Kennwort (s.u.).
Da das Auswahlverfahren der Nachwuchsstipendien anonym erfolgt und ausschließlich Textprobe und Exposé an die Jury weitergeleitet werden, dürfen diese beiden Dokumente nicht mit dem Namen des/der Bewerber*in versehen werden, sondern müssen stattdessen mit einem Kennwort gekennzeichnet werden!
Alle Unterlagen bitte in einer E-Mail mit PDF-Anhängen an: autorenstipendium@literaturkontor-bremen.de
Betreff: Nachwuchsstipendium
Bitte dabei folgende Aufteilung beachten:
1) ein PDF mit Textprobe und Exposé (das Kennwort bitte als Dateinamen nutzen)
2) ein PDF mit der bio-bibliografischen Übersicht inklusive Kontaktdaten und Kennwort, damit Textprobe und Exposé später zugeordnet werden können (hier bitte Vor- und Nachnamen als Dateinamen nutzen)
Das Mentoring-Programm:
Zusätzlich zu den 4.000 Euro Preisgeld ist das Nachwuchsstipendium mit einem Mentoring-Programm verknüpft. Zur Weiterentwicklung des ausgezeichneten Textes wird den drei Stipendiaten jeweils ein*e Autor*in zur Seite gestellt. Stattfinden wird das Mentoring im Rahmen von drei Werkstatttagen (verteilt auf sechs Monate), in denen der Text bzw. das ausgezeichnete Gesamtprojekt intensiv besprochen, weiterentwickelt und im Idealfall zu einem Manuskript verarbeitet wird, mit dem sich der/die Stipendiat*in bei Agenturen und/oder Verlagen bewerben kann.
2) Kriterien für das Projektstipendium
Bewerbungen sind nur mit eigenen unveröffentlichten Texten möglich. Bewerben können sich Autor*innen, die mindestens eine eigene Buchpublikation in einem unabhängigen Verlag (ausgeschlossen sind Zuschussverlage, BOD, Selfpublishing und E-Books) oder Veröffentlichungen in einschlägigen Literaturzeitschriften oder Anthologien vorlegen können. Die Bewerber*innen sollen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bewerbungen mit dem Projekt, für das schon einmal das Autor*innenstipendium gewährt worden ist, sind ausgeschlossen.
Es können Texte aus den Gattungen Epik, Lyrik oder Dramatik eingereicht werden. Die Jury entscheidet anhand von Textproben und dem Exposé.
Erwartet werden (1) Textproben aus dem aktuellen Projekt von maximal 10 Normseiten (DIN A4, maximal 30 Zeilen à 60 Anschläge, Schrift: 12 Punkt) sowie (2) eine 10 Norm- bzw. Buchseiten umfassende Leseprobe aus bereits veröffentlichten Büchern/Zeitschriften, damit sich die Jury einen Einblick in die bisherige literarische Arbeit verschaffen kann. Zudem (3) eine bio-bibliografische Übersicht sowie (4) ein Exposé im Umfang von jeweils ein bis zwei Seiten. Hierin soll das Projekt prägnant beschrieben werden, in dessen Zusammenhang der eingereichte Text steht (siehe Hinweis unten).
Alle Unterlagen bitte per E-Mail als PDF-Anhang an: autorenstipendium@literaturkontor-bremen.de
Betreff: Projektstipendium
Da über die Vergabe dieses Stipendiums nicht in einem anonymisierten Verfahren entschieden wird, bitte alle Unterlagen in einer einzigen PDF zusammenfassen und anhängen.
Allgemeine Hinweise zu beiden Stipendien
Autor*innen können sich jeweils nur auf eines der beiden Stipendien bewerben. Doppelbewerbungen sind ausgeschlossen.
Neben den Projektstipendien, die der Senator für Kultur vergibt, bietet die Bremer Landesvertretung in Berlin den drei Projektstipendiat*innen zudem die Möglichkeit eines Arbeitsaufenthalts von bis zu vier Wochen während des Stipendienjahres in einem Appartement der Bremer Landesvertretung in Berlin an.
Darüber hinaus stellt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Nord allen sechs Stipendiat*innen Freipässe für die Frankfurter Buchmesse 2026 zur Verfügung.
Hinweis zum Exposé
Das Exposé sollte neben dem Inhalt (wie Figurenkonstellation, Zeit und Ort der Handlung etc.) auch die Erzählperspektive des Textes und das ästhetisch-poetologische Vorhaben kurz und prägnant erläutern. Zudem sollte der Text sowohl thematisch als auch in ein literarisches Umfeld (z. B. Genre: Roman, literarischer Essay, Gedichtband etc.) eingeordnet und der voraussichtliche Seitenumfang angegeben werden.
Einsendeschluss für beide Stipendien ist der 31. August 2025!
Hinweis zur digitalen Bewerbung
Wie bereits in den vergangenen Jahren läuft das Bewerbungsverfahren ausschließlich digital. Bis 2020 umfasste jede Bewerbung (aufgrund der sechsfachen Ausfertigung) mindestens 80 Seiten Papier, was bei ca. 50 Bewerber*innen insgesamt über 4.000 Seiten bedeutete, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Schredder landeten. Der Umwelt zuliebe haben wir daher komplett auf ein digitales Bewerbungsverfahren umgestellt.
Schicken Sie uns also bitte keine analogen Bewerbungen in Papierform zu und beachten Sie bitte das vorgegebene Dateiformat PDF (also bitte keine Anhänge in den Formaten doc/docx, odt, rtf, txt oder ähnlichem). Sollte Ihnen eine digitale Bewerbung aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte das Bremer Literaturkontor.
Bei Fragen zum Stipendium wenden Sie sich bitte an das Bremer Literaturkontor:
Bremer Literaturkontor e.V.
Jens Laloire
Villa Ichon, Goetheplatz 4, 28203 Bremen
Tel.: 0421 327943
E-Mail: info@literaturkontor-bremen.de
www.literaturkontor-bremen.de
Sollte von dem/der Bewerber*in kein Bremer bzw. Bremerhavener Wohnsitz vorgewiesen werden können, kann Autor*innen, die im Umland von Bremen oder Bremerhaven wohnen, ausnahmsweise die Möglichkeit zur Teilnahme gewährt werden, wenn sie in ihrer Bewerbung (d.h. im CV bzw.
Anschreiben etc.) nachweisen oder glaubhaft machen, dass ihr professioneller Wirkungsschwerpunkt maßgeblich in Bremen oder Bremerhaven liegt (d.h. durch ein konstant großes Engagement bei der aktiven Gestaltung der unterschiedlichen Angebote des Bremer oder Bremerhavener Literaturbetriebs wie z.B. regelmäßige Teilnahme an Schreibworkshops und/oder Organisation von literarischen Events und Angeboten etc.). Ein Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht, die Entscheidung obliegt der Jury.