Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der Antragstellung und während der Dauer des Stipendiums den 1. Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt im Jahr 2018 Arbeitsstipendien im
Bereich des Comics.
Vorbemerkung
In Berlin existiert eine lebendige Comicszene. Zahlreiche Comic-Künstlerinnen und -
Künstler, viele aus dem Ausland, leben und arbeiten hier und lassen sich von der
kreativen Atmosphäre der Stadt anregen. Ein Festival, ein Graphic-Novel-Day, eine
Messe, Verlage, Buchläden, Ausbildungsangebote an den Kunsthochschulen und
Galerien präsentieren die Vielfalt der Kunstform Comic.
Einen Comic zu gestalten, der aus hunderten von Einzelbildern bestehen kann, braucht
sehr viel Zeit und bedeutet für die meisten Comic-Künstlerinnen und Comic-Künstler,
dass sie dies nur parallel zu einer anderen Erwerbstätigkeit tun können.
Das Land Berlin möchte mit der Ausschreibung eines Stipendiums Berliner Comic-
Künstlerinnen und -künstler unterstützen und so zur Förderung des Mediums beitragen.
Personenkreis / Zielgruppe
Gefördert werden Comic-Künstlerinnen und Künstler, die mit erstem Wohnsitz in Berlin
leben. Künstlerinnen und Künstler, welche an einer Hochschule in einem künstlerischausbildenden
Studiengang immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben.
Weiterbildung und Umschulung (auch Master-Studiengänge) sind kein Hindernis.
Ziel / Zweck der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt. Die Comic-
Künstlerinnen und Künstler sollen sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlichmateriellen
Zwang auf ihre künstlerische Arbeit (z.B. Fortführung oder Vollendung eines
Comicprojektes) konzentrieren können. Das Comic-Projekt kann für eine
Veröffentlichung sowohl in Buchform, digital, als auch im Internet (z.B. als Webcomic)
ausgelegt sein. Es wird allerdings ausdrücklich keine Gegenleistung für die
Stipendiengewährung verlangt.
Zweck des Stipendiums ist darüber hinaus, innovative Entwicklungen der Berliner
Comicszene zu unterstützen und in der Öffentlichkeit für eine stärkere Wertschätzung
des Comics als eine eigenständige Kunstform zu werben, die gleichberechtigt neben
Literatur, Film und bildender Kunst existiert.
Kriterien für die Vergabe sind künstlerische und inhaltliche Qualität und innovative
Aspekte des Projektes.
Voraussetzungen und Bedingungen
Die Antragstellenden weisen ihre gestalterische Fähigkeit entweder durch bereits
veröffentlichte Comicprojekte oder durch Arbeitsproben nach, die eine künstlerische
Befähigung erkennen lassen.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Comic-Künstlerin bzw. der Comic-
Künstler während der Förderzeit aus öffentlichen Mitteln ein anderes Stipendium erhält.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der Antragstellung und
während der Dauer des Stipendiums den 1. Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten.
Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einer öffentlichen Ausstellung
Den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird die Möglichkeit gegeben, ihre künstlerischen
Produktionen in einer öffentlichen Ausstellung zu präsentieren. Die Ausstellung findet
zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe der Stipendiaten statt. Diese Veranstaltung
sollte an das Comicfestival CIB gekoppelt sein. Der Ort wird noch festgelegt.
Ausschluss
Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter/innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa
und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.
Vergabe der Förderungsmittel
Das für Kulturelle Angelegenheiten zuständige Senatsmitglied entscheidet über die
Vergabe der Stipendien nach Anhörung eines beratenden Gremiums von
Sachverständigen (Jury). Die unabhängige Jury besteht in der Regel aus bis zu fünf
Personen. Die Namen der diesjährigen Jurymitglieder werden später bekannt gegeben.
Wir bitten von persönlichen Kontaktaufnahmen mit den Jurymitgliedern im Vorfeld des
Verfahrens abzusehen.
Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerberinnen/Bewerber im Januar
2018 per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstlerinnen und Künstler
werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Umfang der Förderung
Es werden drei Stipendien ausgereicht. Das „große“ Comic-Stipendium ist mit 16.000 €
dotiert. Zwei weitere Stipendien sind mit jeweils 2.000 € dotiert. Die Stipendien werden
in der Regel mit Monatsraten in Höhe von 2.000 € ausgezahlt. Das Stipendium umfasst
außerdem die Teilnahme an einer Ausstellung (s. Voraussetzungen und Bedingungen).
Anträge – sowie alle Anlagen – sind elektronisch einzureichen.
Hinweise für die hochzuladenden Anlagen:
1. ausführliche Erläuterung des Arbeitsvorhabens
(max. 5 MB, doc-, docx-, pdf-Datei)
Bitte gehen Sie auch hier auf die zum Arbeitsstipendium gestellten Fragen ein; max. fünf
Seiten:
a) Was ist das Besondere Ihrer künstlerischen Arbeit? Warum ist der Antrag
zum jetzigen Zeitpunkt für Sie wichtig?
b) Mit welchem Vorhaben möchten Sie sich ggf. während der
Stipendienzeit befassen? Inhalt und Charakter des Vorhabens sollten darin
deutlich werden.
Im Antragsformular selbst wird zusätzlich eine Kurzbeschreibung (Exposé bzw.
Szenario) des Vorhabens mit maximal 1.900 Zeichen erwartet.
Dateiname für die Onlinebewerbung: AV_Name Antragsteller_2018
2. Künstlerischer Lebenslauf
(max. 500 kB, doc-, docx-, pdf-Datei)
Einschließlich Stipendien, Auszeichnungen, Liste der Veröffentlichungen
Dateiname für die Onlinebewerbung: CV_Name Antragsteller_2018
3. Kopie des Personalausweises oder Kopie der Meldebestätigung des
Einwohnermeldeamtes
(max. 2 MB, doc-, docx-, pdf-Datei)
Dateiname für die Onlinebewerbung: MB_Name Antragsteller_2018
4. Kopie des Aufenthaltsstempels im Pass bei in Berlin lebenden
Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger
(max. 2 MB, doc-, docx-, pdf-Datei)
Dateiname für die Onlinebewerbung: PASS_Name Antragsteller_2018
5. Arbeitsprobe des unter 1. vorgestellten Vorhabens
(max. 8 MB, doc-, docx-, pdf-Datei)
Mindestens zehn gezeichnete Seiten, aus denen Stil und Seitenlayout ablesbar
sind.
Dateiname für die Onlinebewerbung: AP_Name Antragsteller_2018
6. Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit und ggf. Dokumentations-
/Informationsmaterial
(max. 7 MB, doc-, docx-, pdf-Datei)
Veröffentlichungen in den letzten Jahren oder aussagekräftige Arbeitsproben, wenn Sie
noch keinen Comic veröffentlicht haben. Bei aktuell leicht zugänglichen Werken reichen
die bibliographischen Angaben. Bitte konzentrieren Sie sich auf Arbeiten aus den letzten drei Jahren
Das Antragsformular und die darin enthaltene Beschreibung des Arbeitsvorhabens
sowie die ausführliche Erläuterung des Arbeitsvorhaben (Anlage 1) sind in
deutscher Sprache einzureichen. Das Portfolio und der künstlerische Lebenslauf
können ggf. auf Englisch eingereicht werden.
Eine Zusendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail ist nicht möglich!
Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich
Förderungszwecken.
Bewerbungsstelle:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Referat KD
Brunnenstraße 188-190
D-10119 Berlin
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/literatur
Ansprechpartner/in:
Wolfgang Meyer
Tel.: (030) 90 228 536
wolfgang.meyer(at)kultur.berlin.de