Seit 1994 fördert die Film- und Medienstiftung NRW das Hörspiel. Dreimal im Jahr haben Antragsteller die Möglichkeit, sich für ein Stipendium oder eine Produktionsförderung zu bewerben.
Gefördert werden:
- die Erstellung eines Manuskripts für ein Originalhörspiel (Arbeitsstipendien)
- die Herstellung von Hörspielen (Produktionsförderung)
- die Erstellung von Kommunikations- und Publikationshilfen
Mit der Maßnahme darf vor Antragsstellung nicht begonnen worden sein.
Antragsberechtigt sind Autoren, Komponisten und Produzenten mit Sitz in NRW bzw. Betriebsstätte in Deutschland.
1. Antragsteller aus NRW
2. Antragsteller für Projekte, die in NRW produziert werden oder für die eine Option auf Verwertung in NRW vorliegt.
3. Antragsteller für Projekte, die im besonderen (kulturellen) Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
Einzureichen ist der Antrag digital inkl. der im Antragsformular genannten Anlagen, sowie für
- ein Arbeitsstipendium ein Exposé und eine ausgearbeitete Dialogszene
- Produktionsförderung ein Manuskript/Partitur und/oder Produktionsbeispiel
- Kommunikations- und Publikationshilfen eine Beschreibung des Vorhabens, Manuskript/Partitur und/oder Produktionsbeispiel.
Zusätzlich sind diese Unterlagen in einfacher Ausführung (inkl. Antragsformular mit Originalunterschrift) postalisch einzureichen.
Ein Beratungsgespräch (auch telefonisch) wird empfohlen.
Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Förderentscheidung liegt bei der Geschäftsführung, die Empfehlung erfolgt durch einen Beraterstab.
Bitte schicken Sie sämtliche Antragsunterlagen im pdf-Format an die Mailadresse antrag(at)filmstiftung.de und ein Exemplar der ausgedruckten, gehefteten und unterschriebenen Unterlagen per Post an die Film- und Medienstiftung NRW, Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf. Für die Einreichfristen ist der Eingangsstempel des unterschriebenen papiergebundenen Antrags und auch der fristgerechte Eingang des digitalen Antrags maßgeblich.
Antragsberechtigt sind freie Autoren, Komponisten und Produzenten, die ihren Wohnsitz in NRW haben, deren Projekte in NRW realisiert werden oder deren Projekte im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
Koordination:
Film- und Medienstiftung NRW
Kaistraße 14
D-40221 Düsseldorf
http://www.filmstiftung.de
Ansprechpartner/in:
Anke Morawe
Tel.: 0211-930 50-46
ankemorawe(at)filmstiftung.de