Künstlerhaus Edenkoben (Aufenthaltsstipendien)
Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich in den zwei folgenden Bewerbungsphasen nicht wieder bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Edenkoben- und/oder ein Landesstipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich. Die Edenkoben-Stipendien gelten grundsätzlich nur für eine Person und sind Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben während ihres Stipendiums ihren festen Wohnsitz in Edenkoben (Meldung als 2. Wohnsitz). Im Künstlerhaus leben und arbeiten gleichzeitig bis zu 5 Autoren/Autorinnen und 1 bildender Künstler/Künstlerin. Die Aufenthaltsdauer ist variabel, beträgt aber in der Regel 5 Monate. Die Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung von 1.200 Euro. Darüber hinaus werden die Kosten der An- und Abreise erstattet. Der Aufenthalt im Künstlerhaus Edenkoben ist kostenfrei. Das Haus verfügt über vier Wohnungen und zwei Ateliers. Alle Wohnungen sind komplett eingerichtet und verfügen über einen Internetanschluss. Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Edenkoben zu verfassen. Ab dem 2. Halbjahr 2016 können sich auch Autoren mit Beeinträchtigung (Mobilitäts- oder Sinnesbeeinträchtigung) bewerben, da das Künstlerhaus bis Beginn 2017 über eine barrierefreie Stipendiatenwohnung verfügen wird. Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich in den zwei folgenden Bewerbungsphasen nicht wieder bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Edenkoben- und/oder ein Landesstipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich. Die Zuerkennung eines Edenkoben-Stipendiums schließt in den folgenden fünf Jahren eine erneute Bewerbung aus. Es gibt jährlich zwei Stipendien Zeiträume (1. und 2. Halbjahr). Der Bewerbungszeitraum für Stipendien im ersten Halbjahr ist vom 1. März bis 30. April des Vorjahres; der Bewerbungszeitraum für Stipendien im zweiten Halbjahr ist vom 1. August bis 30. September des Vorjahres. Bewerbungsunterlagen für Autoren/Autorinnen Künstlerhaus Edenkoben der Tel.: 06323-2325Thema
Teilnahmebeschränkungen
Beschreibung
Die Veranstaltungsreihen „Autoren im Haus“ und „Offene Ateliers“ bieten allen Künstlern die Möglichkeit, dem Publikum aktuelle Arbeiten vorzustellen.
Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury des Beirats unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen.
BEWERBUNGSINFORMATIONEN
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich mitgeteilt. Bewerbung
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in deutscher Sprache - gerne auch in elektronischer Form (bitte nicht größer als fünf MB) - ein:
1. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen.
2. Begründung bezüglich der Wahl des Stipendiums und Erläuterung der künstlerischen Ziele während des geplanten Stipendien-Aufenthaltes (maximal eine Seite DIN A4)
3. Den Nachweis einer Veröffentlichung (selbstständig oder Anthologie; ausgenommen sind Veröffentlichungen im Selbstverlag) z.B. durch die Nennung der ISBN-Nummer oder Kopie des Umschlags, Inhaltsverzeichnisses o.ä.
4. Mindestens 3, jedoch maximal 6 veröffentlichte oder unveröffentlichte Texte künstlerischen Arbeitens (insgesamt maximal 20 Seiten).
5. Angabe, ob Sie sich für ein 5-monatiges oder 2-monatiges Stipendium bewerben.Kontaktmöglichkeit
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Klosterstraße 181
67480 Edenkoben
buero@kuenstlerhaus-edenkoben.de