Kinder- und Jugendbuchpreis der Stadt Wien

31. Mai 2010
Die Stadt Wien stiftet zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur jährlich Kinder- und Jugendbuchpreise. Diese sind bestimmt für die besten neuerschienenen Kinder- und Jugendbücher von in Österreich lebenden Autorinnen und Autoren sowie Illustratorinnen und Illustratoren, deren Werke im Jahr der Preisverleihung oder im vorhergegangenen Jahr in Wiener Verlagen erschienen sind. Die Kinder- und Jugendbuchpreise der Stadt Wien werden jährlich für drei Werke vergeben.

Die Kinder- und Jugendbuchpreise der Stadt Wien werden Autorinnen und Autoren zuerkannt, die in ihrer geistigen Konzeption und künstlerischen Gestaltung dem Auffassungsvermögen der Kinder bis zum 14., und der Jugendlichen bis etwa zum 18. Lebensjahr entsprechen. Die ausgewählten Bücher sollen das ästhetische Empfinden von Kindern und Jugendlichen im positiven Sinn beeinflussen.

Unabhängig von der Preiszuerkennung kann von der Jury auch für die Illustration eines der eingereichten Werke, sofern es auch den übrigen Voraussetzungen entspricht, eine Prämie an die Illustratorin beziehungsweise den Illustrator vergeben werden. Damit soll der Bedeutung der pädagogisch wirksamen künstlerischen Gestaltung des Kinder- und Jugendbuches Rechnung getragen werden.

Die Bücher dürfen noch nicht zum Wettbewerb um einen Kinder- und Jugendbuchpreis der Stadt Wien eingereicht worden sein.
Sollten an einem Werk zwei Urheberinnen beziehungsweise Urheber beteiligt sein, gilt als Voraussetzung für die Vergabe eines Preises, dass eine Urheberin beziehungsweise ein Urheber ihren beziehungsweise seinen Wohnsitz in Österreich hat.

Mit der Vergabe der Diplome ist zugleich die Widmung eines Geldbetrages für die Preisträgerinnen und Preisträger verbunden.

Bewerbung

Die Bewerbungen können durch die Verlegerinnen beziehungsweise Verleger oder die Autorinnen beziehungsweise Autoren erfolgen. Zu diesem Zweck sind an den ständigen Sitz der Jury, je fünf Belegexemplare zu übersenden. Wenn aus Werken kein Erscheinungsjahr ersichtlich ist, muss der Verlag eine diesbezügliche Ergänzung beifügen.
Sind Werke unter einem Pseudonym erschienen, muss die Einreicherin beziehungsweise der Einreicher den wirklichen Namen in einem verschlossenen Kuvert bekannt geben.

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