Kurzgeschichtenwettbewerb der Schreibszene (28. Februar)

28. Februar 2010

Kurzgeschichten-Wettbewerb 2010


Für die Teilnahme sind folgende Wettbewerbs-Bedingungen zu beachten:

Die Kurzgeschichte muss das (ganze) Wort

Zuckerschlecken

enthalten.

Das Genre ist frei wählbar.
Anzahl Zeichen (inkl. Leerschläge): 1000 bis 5000 Zeichen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (inkl. Liechtenstein), ab 18 Jahren.
Es darf nur ein Text pro Teilnehmer/in eingereicht werden.

Einsendeschluss ist der 28. Februar 2010.

Vorgehen:
1) Die Texte werden per E-Mail (

Zuckerschlecken@schreibszene.ch

Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

) eingereicht mit der Geschichte im Anhang (Word-Dok.).
2) Um die Anonymität der Bewertungen zu garantieren, darf  sich der
Name der Autorin/des Autors auf keinen Fall auf das Manuskript
verirren. Bitte Fügen Sie ein Pseudonym in die Fusszeile Ihres
Manuskriptes ein.
3) Ihr E-Mail beinhaltet folgende Angaben: Pseudonym, Vorname und Name, vollständige Adresse, sowie Ihre E-Mail-Adresse.

Das Kleingedruckte:
Teilnehmer und Teilnehmerinnen anerkennen die Bedingungen des Wettbewerbs.
Gewinnerinnen und Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
Einsendeschluss ist der 28. Februar 2010. Das Buch erscheint im Herbst 2010.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass
seine/ihre Geschichte in der geplanten Kurzgeschichten-Sammlung
publiziert wird.
Er/sie überträgt der Organisatorin des Wettbewerbs die Rechte, die an
seinem Text bestehen. Dies jedoch nur im Falle einer Publikation.
Die Organisatorin des Wettbewerbs kann die Geschichten also
veröffentlichen, das Buch neu auflegen, als E-Book veröffentlichen oder
vertonen lassen. Der Autor/die Autorin kann seine Geschichte auch an
weiteren Orten veröffentlichen, dies jedoch erst, nachdem die
Kurzgeschichtensammlung erschienen ist.
Die nicht prämierten Geschichten werden nach dem Wettbewerb gelöscht.
Die Organisatorin ist nicht verpflichtet das Buch zu publizieren. Den
Teilnehmer/innen des Wettbewerbs wird zu keiner Zeit Geld ausbezahlt.  

Durch die Annahme dieser Bedingungen und die Teilnahme am Wettbewerb
bestätigen die Teilnehmer, dass das eingesandte Textmaterial keine
Rechte Dritter verletzt. Sollte das Textmaterial Rechte Dritter
verletzen und der Wettbewerbs-Organisatorin daraus ein Schaden
entstehen, so können Regressansprüche geltend gemacht werden.
Wenn im Text Namen von Drittpersonen erläutert sind, garantiert der
Teilnehmer, auch deren Einverständnis zur Veröffentlichung und
Verwendung eingeholt zu haben.
Über den Wettbewerb wird keine
Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Eine Bitte:
Wir erwarten sehr viele Einsendungen. Deshalb können wir nur
Geschichten berücksichtigen, die den Wettbewerbs-Bedingungen
entsprechen. Zu spät eingereichte, zu kurze oder zu lange Geschichten
werden kommentarlos gelöscht, genauso Manuskripte die den Namen der
Autorin aufweisen. Bitte lesen Sie die Wettbewerbs-Bedingungen genau
durch. Vielen Dank.