Land in Sicht: Lorsch - Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum

31. Mai 2025
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Land in Sicht: Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum

Seit 2017 setzt der Hessische Literaturrat mit der Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur das Projekt „Land in Sicht: Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum“ um. Mit dem Stipendienprogramm sollen Autor*innen mit Hessenbezug und der hessische ländliche Raum gleichermaßen gefördert werden. Ziel der „Land in Sicht“-Stipendien ist eine intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung der Stipendiat*innen mit den kulturellen und städtischen lokalen Akteur*innen und der Bevölkerung. Jährlich werden drei „Land in Sicht“-Stipendien in hessischen Gemeinden und Städten umgesetzt. Das Stipendienprogramm ist spartenoffen für Literatur.  

Lorsch: August bis September 2025

Die Stadt Lorsch (ca. 14.000 Einwohner*innen) liegt im südhessischen Landkreis Bergstraße im Drei-Länder-Eck Hessen/Baden-Württemberg/Rheinland- Pfalz westlich des Odenwalds zwischen Darmstadt und Mannheim. Lorsch ist die einzige Stadt Südhessens mit einem UNESCO Welterbe (Kloster Lorsch) in ihren Mauern. Lorsch ist das Tor zum „Frühlingsgarten Deutschlands“, der Bergstraße, trägt den Titel „Karolingerstadt“, liegt im „Nibelungenland“ und am Flüsschen Weschnitz. Im historischen Fachwerkzentrum der Stadt liegen die weltberühmte Königshalle, das benachbarte Museumszentrum und das Barock-Rathaus. Im Museumszentrum findet sich neben Klostergeschichtlichem auch eines der größten deutschen Tabakmuseen.  

Die Tabakpflanze prägte über dreihundert Jahre das Leben in Lorsch. Die weltweit größte rauchbare Pfeife sowie eine riesige Bauchbinden-Sammlung sichern dem Museum den zweifachen Platz im Guinnessbuch der Rekorde. Der unweit gelegene historische Tabakschuppen dient seit 2017 als Museum des Tabakanbaus. Als wissenschaftliche Institution von überregionalem Interesse hat die Kurpfalzbibliothek seit 2001 ihren Platz in Lorsch. Mit dem UNESCO Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald ist eine weitere, der UNESCO angegliederte Institution in Lorsch zu Hause. Das vielfältige Kulturleben umfasst städtische Feste, Vereinsaktivitäten und Kulturprojekte.

Lokaler Kooperationspartner ist das KULTour-Büro der Stadt Lorsch. Vor Ort setzt das KULTour-Büro zahlreiche auch literarische Projekte um, u.a. das Bienen- und Dichterprojekt, das auf den Lorscher Bienensegen, eines der wichtigsten Zeugnisse deutscher Sprache aus dem 10. Jahrhundert, zurückgeht.  Das Projekt umfasst Lesungen, Feste, Aktionen und Produkte rund um Bienen und Lyrik, wie z.B. die Hoftorgedichte, bei denen Gedichte an die Hoftore der Stadt genagelt werden oder das jährlich im Mai stattfindende Bienen- und Dichterfest. Das Tabak-Projekt ist ein weiteres wichtiges Projekt und die Tabakernte fällt in den Stipendienzeitraum. Seit 2013 wird auf einem ca. 1.000 qm großen Feld wieder Tabak angebaut und seit 2014 gibt es wieder – in limitierter Auflage - eine Lorscher Zigarre, die Lorsa Brasil. Damit gibt es in Lorsch eine Reanimation einer über 300jährigen Tradition, die einst das Leben der Einheimischen bestimmte. Das gesamte Kulturprojekt wird von freiwilligen Bürger*innen verantwortet und das jährliche Ergebnis zur Kerb mit Tabak-Fest in der zweiten Septemberhälfte präsentiert.

Darüber hinaus bestehen mit den lokalen Schulen, der Buchhandlung am Kloster und den Bibliotheken der Stadt viele mögliche Anknüpfungspunkte für Lesungen, Workshops und andere Veranstaltungsformate.  

Das Stipendium ist auch in Familienbegleitung möglich. 

Bewerbung

Teilnahmebedingungen:

  • Es wird eine Ferienwohnung für den Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung gestellt.
  • Es wird eine Reisekostenpauschale in Höhe von 400 Euro zur Verfügung gestellt.

Erwartungen an Stipendiat*innen:

  • Auseinandersetzung mit dem hessischen ländlichen Raum durch aktive Integration in das Ortsgeschehen (z.B. Ortstour, Begegnungen mit der lokalen Bevölkerung, Auseinandersetzung mit der Ortsgeschichte etc.)
  • Anbieten von mind. zwei Workshops, Lesungen o.Ä. (z. B. mit Schulklassen, Senior*innengruppen etc.) sowie einer Abschlusslesung
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien
  • Erstellen eines literarischen Textes mit Bezug zum Aufenthaltsort (Prosa, Essay, Lyrik, Drama etc.): Der*Die Stipendiat*in behält die Rechte am Text. Das Land Hessen, die Stadt Lorsch und der Hessische Literaturrat sind berechtigt, den Text im Rahmen eigener analoger und digitaler Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie oder Homepage).
  • Bereitschaft, bei einer Veranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse über das Stipendium zu sprechen
  • Ein Auto ist keine Voraussetzung, aber ein Vorteil, um im ländlichen Raum mobil zu sein.

Unterlagen:

  • Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
  • ausführliches Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Lorsch hervorgeht
  1. die Erwartungen an das Stipendium
  2. Ideen und Pläne für die örtliche Zusammenarbeit
  3. das individuelle Arbeitsvorhaben während des zweimonatigen Aufenthalts
  • Arbeitsproben (max. 5 Normseiten)
  • Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
  • Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen. Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.
  • Die Stipendienvergabe erfolgt über eine Jury aus Fachexpert*innen. Die Jury setzt sich  aus den Vorstandsmitgliedern des Hessischen Literaturrats und den  Kooperationspartner*innen vor Ort zusammen. Ein Mitglied der Jury kann an der  Beratung und Abstimmung grundsätzlich nicht teilnehmen, wenn der Beschluss  ihr*ihm selbst, der*dem Ehe- oder Lebenspartner*in, einem Verwandten oder  verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann.  Sollte eine unberechtigte Mitwirkung erst nach der Juryentscheidung bekannt werden,  hat das die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn sie für das  Abstimmungsergebnis entscheidend war.

Stipendiengeld:

  • Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den gesamten Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
  • Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der*die Stipendiat*in länger als 10 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.

Bewerbungsunterlagen bitte schicken an:

Madelyn Rittner: rittner@hessischer-literaturrat.de

Rückfragen können an obige E-Mailadresse erfolgen oder telefonisch unter 0611 / 16 66 041.