lyrix
Bundeswettbewerb für junge Lyrik
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Die lyrix-Wettbewerbsbedingungen für das Wettbewerbsjahr 2017
1. Allgemeines
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z.B. Teilnehmer/innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
Mit der Zusendung des Gedichts erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten möglich.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Mitmachen kann, wer zwischen zehn (10) und zwanzig (20) Jahren alt ist und in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein wohnt! Pro Monatsthema kann ein (1) Gedicht pro Teilnehmer eingereicht werden.
Folgende Kriterien muss das Gedicht erfüllen:
Themensicher und formdurchdacht:
Der Lyriktext muss inhaltlich bzw. formal den Kriterien des monatlich vorgegebenen Themas entsprechen.
Unveröffentlicht und auf Deutsch:
Der Lyriktext darf noch nicht veröffentlicht sein und muss auf Deutsch oder in einer entsprechenden Mundart verfasst sein.
3. Die Einsendung per Online-Formular
Die Gedichteinsendung erfolgt über ein Online-Formular auf bundeswettbewerb-lyrix.de.
4. Urheberrecht
Jeder Teilnehmer versichert, dass das von ihm eingesandte Gedicht frei von Rechten Dritter ist und er frei darüber verfügen darf. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer lyrix e.V. von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt der Gedichtbeiträge ist ausschließlich die übermittelnde Person.
Der Teilnehmer überträgt lyrix e.V. mit der Einsendung seines Gedichts das nichtausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht an dem Text.
Die möglichen Nutzungsarten umfassen insbesondere:
- Veröffentlichung des Gedichts unter Angabe von Name und Geburtsjahr (Beispiel: Ein Gedicht von Max Mustermann, Jahrgang 2000) auf www.bundeswettbwerb-lyrix.de und auf den Social Media-Präsenzen des Bundeswettbewerbs lyrix (Facebook und Twitter)
- Abdruck in Print- und Online-Publikationen (z.B. jährlich erscheinende lyrix-Anthologie, Tageszeitungen, Fachmagazine, Literatur- und Bildungsportale) sowie Schülerzeitungen, die über lyrix schreiben
- Bewerbung und Dokumentation des Wettbewerbs, z.B. auf Buchmessen, Literaturfesten, Lesungen und ähnlichen Veranstaltungen sowie in Museen und Schulen (z.B. durch Dokumentation am Messestand, Plakate oder Postkarten)
- gegebenenfalls Nutzung für Sendezwecke des Kooperationspartners Deutschlandradio
Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zur Ausübung dieses Widerrufs genügt eine E-Mail an hallo@bw-lyrix.de.
Die eingesandten Gedichte dürfen mit Werken Dritter zusammen genutzt, vervielfältigt, gesendet, zugänglich gemacht werden, auch als Textausschnitt. lyrix e.V. darf die eingesandten Gedichte insbesondere für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (s. oben genannte Nutzungsarten) nutzen und ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen der Berichterstattung zum Wettbewerb auf die Kooperationspartner Deutschlandradio und Deutscher Philologenverband sowie den Förderer des Wettbewerbs, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, zu übertragen.
Die Teilnehmer können für sämtliche Veröffentlichungen keine Vergütung oder ein sonstiges Entgelt verlangen.
lyrix e.V. behält sich vor, nicht sämtliche Gedichte zu veröffentlichen, sondern eine Auswahl aus den Einsendungen zu treffen. Ebenso kann lyrix e.V. Texte nachträglich aus dem Wettbewerb entfernen.
5. Datenschutz
Alle persönlichen Daten der Teilnehmer werden nur im Rahmen dieses Wettbewerbs zu organisatorischen und administrativen Zwecken sowie zur Kommunikation mit dem Teilnehmer und unter Berücksichtigung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
6. Monats-/Jahresgewinn
6.1. Preise
Monatsgewinner
Die von der lyrix-Monatsjury ausgewählten Einsender der sechs besten Monatsgedichte aus Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein werden auf bundeswettbewerb-lyrix.de veröffentlicht.
Jahresgewinner
Aus allen Monatsgewinnern wählt die lyrix-Jahresjury Anfang 2018 zwölf Jahresgewinner aus, die im Juni 2018 zu einer viertägigen Berlin-Reise mit Schreibwerkstätten, Workshops und Preisverleihung eingeladen werden. An- und Abreise mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) sowie Unterkunft in Berlin sind im Gewinn inbegriffen. Die Jahresgewinner erhalten mit ihrer Gewinnbenachrichtigung auch Informationen über Reisetermine, Unterbringung sowie weitere für die Reise erforderlichen Details. Der Gewinner muss innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob er die Reise antritt. Wenn er sich nicht meldet, verfällt sein Gewinnanspruch. Kann oder will ein Gewinner seine Reise im festgelegten Zeitraum und zu den festgelegten Bedingungen nicht durchführen, so verfällt sein Gewinnanspruch ebenfalls. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder die Auszahlung des Reisewerts.
Der Jahresgewinn umfasst zudem die Veröffentlichung und Vorstellung der Gewinner und ihrer Texte in der jährlich erscheinenden lyrix-Anthologie.
6.2. Jury
Die Monats- und Jahresgewinner werden durch eine unabhängige Jury ausgewählt. Der Veranstalter ist deshalb in der Entscheidung über die Zuerkennung eines Gewinns frei. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden.
Wir benachrichtigen die Gewinner schriftlich per Post oder E-Mail.
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Änderung der Bestimmungen
lyrix e.V. behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen für eine Optimierung der Abläufe zu verändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt.
Stand: 05.06.2016