Vergabe an Autor*innen und Illustrator*innen für eine Erstveröffentlichung oder ein noch unveröffentlichtes Manuskript im erzählenden Kinder- und Jugendbuch.
Auch in diesem Jahr schreibt die Stadt Oldenburg wieder ihren mit 8.000 Euro dotierten Kinder- und Jugendbuchpreis aus. Der Förderpreis soll Autorinnen und Autoren, aber auch Illustratorinnen und Illustratoren ermutigen, ihre Erstlingswerke vorzulegen. Der Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis wird bereits seit 1977 vergeben, die Preisverleihung findet traditionell im November während der Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse KIBUM statt.
Der Preis hat das Ziel, die Werke noch Unbekannter zu fördern, damit sie bestenfalls in die Programme der entsprechenden Verlage aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber erstmalig mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur in die Öffentlichkeit treten.
Die Vergaberichtlinien sowie alle Informationen zum Kinder- und Jugendbuchpreis können im Internet unter www.oldenburg.de/kinder-und-jugendbuchpreis eingesehen werden.
Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen und Autoren sowie Illustratorinnen und Illustratoren. Sie können
a) Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher
b) Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern
c) Kinder- und Jugendbücher, die seit dem 15. Juni des vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sind
einreichen.
Die Mindestanzahl der Illustrationen liegt bei zehn Abbildungen, die Mindestwortanzahl von Texten bei 500 (fünfhundert) Wörtern. Manuskripte sind in Papierform – gedruckt oder maschinenschriftlich im Format DIN A4, 12 pt, 1facher Zeilenabstand – fortlaufend nummeriert und geheftet einzureichen. Handschriftliche Manuskripte und digitale Einreichungen in Form von CDs oder als Datei per Mail sind nicht zugelassen.
Autorinnen und Autoren sowie Illustratorinnen und Illustratoren, die unter einem Pseudonym schreiben beziehungsweise illustrieren, sind dazu verpflichtet, ihren echten Personennamen auf dem genormten Einsendebogen anzugeben. Im Falle einer Nominierung wird der echte Name veröffentlicht.
Die Einsendungen sind jeweils bis zum 15. Juni des Ausschreibungsjahres einzureichen bei Stadt Oldenburg, Kulturbüro, Kinder- und Jugendbuchpreis, Peterstraße 3, 26121 Oldenburg, in jeweils fünf Exemplaren einzureichen.
Jedem Exemplar ist der genormte Einsendebogen (siehe Downloads unten) vollständig ausgefüllt beizufügen sowie eine kurze Inhaltsangabe (Exposé) des Werkes und eine Kurzbiographie der Illustratorin/des Illustrators beziehungsweise der Autorin/des Autors.
Downloads:
Einsendebogen für Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren
Download für Autorinnen und Autoren hier » (PDF, 236 KB, barrierefrei)
Einsendebogen für Verlage
Download für Verlage hier » (PDF, 174 KB, barrierefrei)
Checkliste
Download Checkliste hier » (PDF 127 KB)