Premiere im Netzt - ARD Hörspielwettbewerb

30. August 2007

Die ARD vergibt einen Preis für unabhängige Hörspielproduzenten/-macher, der unter dem Titel "Premiere im Netz" firmiert.
Ausgezeichnet werden soll das beste Kurzhörspiel, das außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert worden ist.
Der Preis besteht in einer Urkunde und der Zusage einer Zweitproduktion
des Gewinnerstücks oder eines weiteren Hörspielprojekts des Gewinners
in einem Hörspielstudio des federführenden Veranstalters der ARD
Hörspieltage (2007: SWR) sowie in der anschließenden honorarpflichtigen
Sendung des Stücks in dessen Programm. Das Preiswerk wird bei den
Hörspieltagen vorgeführt. Der Gewinner wird auf Kosten der ARD zum
Festival eingeladen.

Die eingereichten Stücke werden von Dramaturginnen und Dramaturgen der
Hörspielredaktionen von ARD/DLR und ggf. des Kooperationspartners des
Festivals (2007: ZKM, Karlsruhe) abgehört. Nach ihrer Vorauswahl werden
die besten Stücke bestimmt, maximal 11, die im Download-Angebot von
ARD.de präsentiert werden. Das Honorar hierfür beträgt jeweils 100 Euro.
Die erwähnten Fachleute wählen aus diesen Hörspielen den Gewinner des
Wettbewerbs. Eine gesonderte Regelung legt das nicht öffentliche
Auswahlverfahren im einzelnen fest.
Die nicht ausgewählten Hörstücke werden nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht und vom Südwestrundfunk nicht weiter genutzt.

Rechte:
Der Wettbewerbsteilnehmer versichert, dass er das von ihm eingesandte
Hörspiel selbst verfasst hat, es sich um keine unzulässigen
Bearbeitungen der Werke oder Leistungen eines Dritten handelt und er
allein zur Einräumung der für den Südwestrundfunk erforderlichen Rechte
befugt ist und hierüber anderweitig weder verfügt hat noch verfügen
wird.
Der Wettbewerbsteilnehmer versichert darüber hinaus, dass das von ihm
eingesandte Hörspiel keine Musik von Industrietonträgern und/oder
GEMA-pflichtige Titel oder Stücke von GEMA-Mitgliedern verwendet oder
zitiert. Ebenso versichert der Wettbewerbsteilnehmer, dass das von ihm
eingesandte Hörspiel keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter
verwendet oder zitiert. Soweit an der Produktion Dritte mitgewirkt und
für ihre Leistung Rechte an der Produktion erworben haben (z.B.
Sprecher), versichert der Wettbewerbsteilnehmer, dass er die
erforderlichen Rechte erworben hat.
Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Südwestrundfunk und andere etwa in
Anspruch genommene Rundfunkanstalten insoweit von allen etwaigen
Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer angemessenen
Rechtsverteidigung frei.
Der Einreicher willigt in die Nutzung des Stücks in den Online-Medien
von ARD/DLR ein. Er gestattet die kostenfreie öffentliche Vorführung
bei den ARD-Hörspieltagen und räumt ARD.de ein Podcast- und
Download-Recht ein.

Über die Web-Site von radio.ARD.de ist hochzuladen:

- ein maximal 15-minütiges Hörspiel
- Angaben zum Inhalt, zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion
- ein Manuskript oder Treatment
- die vollständige Liste der verwendeten Musik- und Wortmaterialien
(Achtung: Es dürfen keine GEMA-pflichtigen Musiken verwandt werden.)
- Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers
- ein Bild von Ihnen

Per Post einzusenden:

- Ihr Einverständnis zu den Preisstatuten (siehe pdf-Dokument)

Das eingereichte Stück darf noch nicht von einer öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalt oder einem kommerziellen Anbieter gesendet oder
veröffentlicht worden sein. Keine Produktion darf mehrfach eingereicht
werden.

 

Einsendeschluss: 31. August 2007 

 

ARD.de
Am Fort Gonsenheim 139
D-55122 Mainz
Webseite
Kennwort: Premiere im Netz