Residenzprogramme Goethe-Institut Neuseeland
Das Goethe-Institut möchte mit seinen Residenzprogrammen einen Raum für neue Perspektiven eröffnen. Gerade im Zeitalter der Globalisierung ist es für Kulturschaffende besonders inspirierend, ihre Arbeiten in ganz spezifischen Orten zu verankern, und für eine Weile frei von ökonomischem Druck ihren Projekten nachzugehen und nachhaltige Arbeitskontakte aufzubauen oder zu vertiefen.
Jedes Jahr bietet das Goethe-Institut Neuseeland mit seinen Residenzprogrammen und ihren jeweils eigenen Schwerpunkten Künstlern und Kulturschaffenden aus Deutschland die Möglichkeit, für eine Zeit lang in Wellington oder Christchurch zu leben und zu arbeiten. Der Fokus des Residenzprogramms liegt nicht auf einer einmaligen Präsentation. Der Erfolg und die Bedeutung des Projekts zeigen sich im langfristigen Austausch und der nachhaltigen Kooperation zwischen den Künstlern.
Wellington
Mit dem Aufenthaltsstipendium bietet das Goethe-Institut in Kooperation mit dem Wellington City Council Kulturschaffenden aus Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen eines dreimonatigen Stipendiums in Neuseeland zu leben und zu arbeiten. Der Aufenthalt in Wellington soll den Stipendiatinnen und Stipendiaten dabei Inspiration und künstlerische Orientierung zugleich sein. Im direkten persönlichen Austausch mit der Kulturszene vor Ort können sie konkrete Projektvorhaben weiterentwickeln und umsetzen sowie nachhaltige Arbeitskontakte zu neuseeländischen Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden aufbauen oder vertiefen. Auf diese Weise entfaltet sich ein interkultureller Dialog, der sowohl für die Stipendiatinnen und Stipendiaten als auch für die neuseeländische Kulturszene eine Bereicherung darstellt.
Christchurch
Mit dem Aufenthaltsstipendium bietet das Goethe-Institut in Kooperation mit dem Physics Room in Christchurch Künstlern und Künstlerinnen die Möglichkeit in Neuseeland zu leben und zu arbeiten. Der Aufenthalt in Christchurch soll dabei Inspiration und künstlerische Orientierung zugleich sein. Im direkten persönlichen Austausch mit der Kulturszene vor Ort können konkrete Projektvorhaben weiterentwickelt und umgesetzt sowie nachhaltige Arbeitskontakte zu neuseeländischen Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden aufgebaut werden.
Zeiträume
Der Aufenthalt in Neuseeland findet ausschließlich in den ersten beiden Quartalen im Kalenderjahr, in Absprache mit den unseren Partnern, statt und kann aufgrund vertraglicher Vereinbarung nicht verlegt werden.
Voraussetzungen
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten, die bereits mit Werken oder Publikationen an die Öffentlichkeit getreten sind. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird zudem Aufgeschlossenheit für die Kultur des Gastlandes erwartetet.
Stipendien werden an Künstlern und Künstlerinnen vergeben, die
- in den genannten Berufsfeldern eine professionelle Tätigkeit ausüben,
- ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben,
- über gute Englischkenntnisse verfügen.
Leistungen der Programme
- Finanzierung der An- und Abreisekosten (Internationale Flüge, Economy Class);
- Unterstützung bei Visums-Beantragung und Übernahme der Visumskosten;
- Bereitstellung eines Zimmers mit geteiltem Wohn- und Arbeitsbereich in Wellington oder Christchurch für 3 Monate;
- Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 2000 Euro pro Monat;
- Vernetzung mit für das Projektvorhaben relevanten Kulturschaffenden und Institutionen über das Netzwerk des Goethe-Instituts;
- Fachliche Betreuung durch lokale Kuratoren;
- Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts und begleitenden Recherchen;
- Auf Initiative der Stipendiaten können interne und öffentliche Veranstaltungen wie Symposien, Vorträge, Podiumsdiskussionen, Workshops und Ausstellungen stattfinden.
Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail möglich. Aufgrund des Juryverfahrens sind die Bewerbungen in englischer Sprache zu erstellen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF Datei innerhalb der Bewerbungsfrist an: Herr Christian Kahnt, Direktor Goethe-Institut Neuseeland: christian.kahnt(at)goethe.de.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
Lebenslauf: Mit vollständigen Kontaktdaten, Angaben zu Ausbildung und Überblick über die bisherige künstlerische Laufbahn.
Motivationsschreiben: Bitte beschreiben Sie auf maximal 2 Seiten Ihre Motivation für die Teilnahme am Residenzprogramm in Neuseeland.
Projektvorhaben: Bitte erläutern Sie, welches Projektvorhaben bzw. welche Schritte dazu Sie während des Aufenthalts in Neuseeland umsetzen möchten. Das Projektvorhaben soll eine ausführliche Projektbeschreibung, Stellungnahme zur Umsetzbarkeit in 3 Monaten, zum Raumbedarf sowie einen Kostenplan beinhalten.
Arbeitsproben: Für alle Sparten sind Bildmaterialien (Portfolio) und Videomaterialien in digitaler Form willkommen, die 5 MB nicht überschreiten sollten.
Bei Fragen werden alle Bewerberinnen und Bewerber gebeten, die FAQs sorgfältig auf Antworten zu prüfen. Falls Sie keine Antwort auf Ihre Frage(n) finden, schreiben Sie bitte eine E-Mail, telefonische Auskünfte können leider nicht erteilt werden.
Bewerbungsfristen:
- Wellington: bis 10. September 2018
- Christchurch: bis 30. September 2018
Bewerben können sich deutsch schreibende Autorinnen und Autoren, die mindestens ein Buch in einem deutschen Verlag erfolgreich veröffentlich haben. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass mindestens ein Buch in die englische Sprache übersetzt und publiziert wurde. Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der Bewerberinnen und Bewerber soll in Deutschland liegen.