Arbeitsstipendien des DÜF im Übersetzerhaus Looren
Schreiben in konzentrierter Atmosphäre, Erfahrungsaustausch mit Kollegen in einem internationalen Umfeld: Der Deutsche Übersetzerfonds vergibt Aufenthaltsstipendien für das Übersetzerhaus Looren in der Schweiz für LiteraturübersetzerInnen mit Zielsprache Deutsch. Die Stipendien sind für Aufenthalte von zwei bis vier Wochen vorgesehen und mit 400 Euro pro Woche zuzüglich Reisekosten dotiert. Der Stipendiat/die Stipendiatin kümmert sich selbst um die Reiseplanung und Terminabsprache mit dem Übersetzerhaus Looren.
Voraussetzung für die Bewilligung eines DÜF-Stipendiums ist ein entscheidungsreifer Antrag, der an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds zu richten ist.
Anträge können grundsätzlich alle ÜbersetzerInnen stellen, die nicht Mitglieder des Vorstands oder einer Jury des Deutschen Übersetzerfonds sind.
Bewerbungen werden jeweils zum 31. März und 30. September entgegengenommen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury, die innerhalb von zwei Monaten nach Bewerbungsschluss zusammentritt.
Für die Bewerbung sind einzureichen (in siebenfacher Ausfertigung):
- das ausgefüllte Bewerbungsformular
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
- Verzeichnis bisheriger Veröffentlichungen
- Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie ggf. über Stipendien in den letzten drei Jahren
- kurze Charakteristik des Arbeitsprojekts (max. 1 Seite)
- 10 Manuskriptseiten der Übersetzung (evtl. auch einer anderen, in Arbeit befindlichen Übersetzung)
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer im Baltic Centre
Außerdem wird um Zusendung des ausgefüllten Bewerbungsformulars (als Word-Dokument, ohne Unterschrift) per Mail an mail(at)uebersetzerfonds.de gebeten; im Betreff soll der Name und die beantragte Stipendienart angegeben werden.