Förderstipendium der Stadt Köln 2012 für Literatur (Brinkmann-Stipendium)
Förderstipendium der Stadt Köln 2012 für Literatur
Zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstlerinnen und Künstler vergibt die Stadt Köln ein Förderstipendium für Literatur (Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium).
Das Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium ist nach dem Schriftsteller Rolf Dieter Brinkmann (1940-1975) benannt, der zweifelsohne zu den ersten Schriftstellern in Deutschland gehört, die der so genannten Popliteratur zugerechnet werden. Er machte die amerikanische Underground-Lyrik in Deutschland bekannt und wurde selbst der führende Underground-Lyriker Deutschlands in den 60er Jahren.
Herausragende Stipendiatinnen und Stipendiaten der Vergangenheit sind u.a. Marcel Beyer, Liane Dirks, Gunther Geltinger, Dieter M. Gräf, Norbert Hummelt, Thomas Kling, Ulla Lenze, Javier Salinas. Der Stipendiat des Vorjahres ist Pyotr Magnus Nedov.
Dotierung
Das Stipendium ist mit 10.000 Euro dotiert. Außerdem ist damit die Ausrichtung einer Lesung verbunden. Mit der Vergabe der Stipendien erwirbt die Stadt Köln keinerlei Rechte an den Werken der Künstlerinnen und Künstler.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen zum Bewerbungsverfahren sind professionelle Künstlerinnen und Künstler, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre werden (Jahrgang 1977 und jünger). Als Nachweis ist eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung notwendig. Die Preisträgerin/der Preisträger soll während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln nehmen.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind bis 30. April 2012 möglich (Ausschlussfrist). Es gilt das Datum des Poststempels.
Sie sind zu richten an:
Kulturamt der Stadt Köln
Gerd Winkler
Richartzstr. 2-4
50667 Köln
Tel. 0221 221-23481, Fax 0221 221-24953
E-mail: gerd.winkler@stadt-koeln.de
Verfahren der Bewerbung
1. Zur Beurteilung sind zusammen mit den Bewerbungsbögen aussagekräftige Arbeitsproben einzureichen. Diese Unterlagen (keine Originale) müssen mit dem Namen der Bewerberin/des Bewerbers versehen sein und sollten einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten 3-4 Jahre ermöglichen.
Als Arbeitsproben können z. B. eingereicht werden: max. 2 Manuskripte, Bücher o. Ä.
Von allen Arbeitsproben sind zwingend jeweils vier Exemplare einzureichen. Ansonsten wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
2. Das Kulturamt übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nur zurückgeschickt werden, wenn mit der Einreichung für die spätere Rücksendung Vorsorge getroffen worden ist (frankierter Rückumschlag, o.ä.).
3. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden über das Ergebnis der Jury-Sitzung schriftlich informiert.
Jury
Über die Vergabe der Förderstipendien entscheidet eine Jury aus Sachverständigen, dem Kultur dezernenten sowie Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar.
Bewerbungsunterlagen sind beim Kulturamt der Stadt Köln, Richartzstr. 2-4, 50667 Köln, Zimmer 107, oder per Telefon 221-23481, Fax 221-24953, E-Mail: Gerd.Winkler@stadt-koeln.de oder Stipendien@stadtkoeln.de erhältlich.
Außerdem stehen die Unterlagen im Internet (http://www.stadt-koeln.de/5/kulturstadt/kulturfoerderung/) als download zur Verfügung.