Glauser Literaturpreis für Roman und Debüt 2024
Auch für 2024 schreibt das SYNDIKAT wieder den GLAUSER in den Kategorien „Roman“ und „Debüt“
aus. Beachten Sie bitte auch die BLOODY COVER-Ausschreibung am Ende dieser Mail!
Der GLAUSER in der Kategorie "Roman" ist mit 5.000 Euro dotiert, der GLAUSER in der Kategorie
„Debüt“ ist mit 2.000 Euro dotiert.
Einreichkriterien für beide Kategorien sind:
• Erscheinungstermin des Werkes: 1. Dezember 2022 bis 30. November 2023.
• Es können nur Verlage einreichen, Einreichungen durch AutorInnen werden nicht berücksichtigt.
• Es muss sich um deutschsprachige Kriminalromane (Originalausgaben) handeln.
• Es können mehrere Titel eines/r AutorIn oder AutorInnenteams eingereicht werden, welche die
Kriterien erfüllen.
• Es können nur Neuerscheinungen eingereicht werden, keine Neuausgaben, Neuauflagen,
Wiederauflagen.
• Es können nur deutschsprachige Originalausgaben eingereicht werden, keine Übersetzungen
aus anderen Sprachen.
• Es können nur Romane eingereicht werden, keine Storysammlungen, True Crime oder
Sekundärliteratur.
• Es werden nur ordentliche Verlage berücksichtigt, keine Werke aus Selbstverlag, BoD oder DKZ-
Verlag.
• E-Book-Onlys, die alle anderen Kriterien erfüllen, können in ausgedruckter, gebundener Form
eingereicht werden.
Zusatzkriterien Kategorie „Debüt“:
• E-Book-Onlys, die alle anderen Kriterien erfüllen, können auch im ePUB-Format (tolino)
eingereicht werden.
• Als „Debüt“ wird die erste eigenständige Romanveröffentlichung angenommen. Wer zuvor
ausschließlich Sachbücher oder Kurzgeschichten veröffentlicht hat, gilt als DebütantIn.
• Hat ein/ eine AutorIn bereits einen Roman eines beliebigen Genres, ein Drehbuch oder ein
verlegtes/ aufgeführtes Theaterstück oder einen Roman im Selbstverlag veröffentlicht, bitten
wir um Einreichung in der Romanjury.
• Die letzte Entscheidung, ob eine Einreichung zur Kategorie „Debüt“ zu zählen ist, liegt bei der
Jury-Organisation.
Wir bitten Sie, erscheinende Titel zeitnah an die Jurys zu versenden.
Alle Bücher werden bei Eintreffen gelesen und bewertet. Je früher sie eintreffen, desto mehr
Aufmerksamkeit erhalten sie.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn AutorInnen ein (neues) Pseudonym verwenden. Dies erspart
Nachfragen bei Namen, unter denen noch keine Veröffentlichung zu finden ist. Dabei ist es nicht
notwendig, ein Pseudonym aufzudecken.
Der Titel einer/eines bereits etablierte/n AutorIn unter neuem (geschlossenem) Pseudonym ist in der
Kategorie Roman einzureichen.
Beide Jurys bestehen aus je fünf Mitgliedern. Sie ermitteln die Nominierten und den/die PreisträgerIn
unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Werke von Jury-Mitgliedern sind nicht zur Einreichung
zugelassen.
Bei weniger als fünfzehn Einreichungen setzt der Preis um ein Jahr aus. Die eingereichten Werke
nehmen im nächsten Jahr teil. Die Verlage werden hierüber informiert und können die neuerliche
Teilnahme ablehnen. Auf der Homepage des SYNDIKATS (https://www.das-syndikat.com) können Sie
im Bereich GLAUSER-Preise/Ausschreibung alle Einreichungen einsehen. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Die Bekanntgabe von jeweils fünf Nominierten für den GLAUSER in den beiden Kategorien erfolgt
am 2. Februar 2024 mit einer Sperrfrist bis zum 4. Februar 2024 (Sonntag).
Die Bekanntgabe des/ der PreisträgerIn erfolgt auf der Preisverleihungsgala, die während der
CRIMINALE im Frühjahr 2024 stattfindet. Zudem werden die Nominierten dort auch am Tag vor der
Preisverleihung im Rahmen von Lesungen vorgestellt.
Über die Webseite des SYNDIKATS wird eine Liste aller eingereichten und zugelassenen Titel zur
Verfügung gestellt.
Bei Fragen zur Einreichung in der Kategorie „Roman“ wenden Sie sich bitte an Moni Reinsch,
reinsch@das-syndikat.com.
Bei Fragen zur Einreichung in der Kategorie „Debüt“ wenden Sie sich bitte an Elke Pistor,
pistor@das-syndikat.com.
Schicken Sie bitte jeweils ein Exemplar des einzureichenden Titels an die Mitglieder der für Ihre
Kategorie zuständigen Jury sowie an die Jury-Organisation. Verwenden Sie als Adresszusatz bitte
immer den Begriff "GLAUSER". Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen
Gründen bei falscher Zuordnung die Bücher nicht zwischen den JurorInnen austauschen können.
Sonderfall Schweiz:
Verlage aus der Schweiz bitten wir zu beachten, dass seit 01.07.2021 erhebliche Gebühren bei der
Einfuhr nach Deutschland entstehen (www.dhl.de/einfuhr). Diese Gebühren müssen die Verlage
gegebenenfalls übernehmen. Prüfen Sie daher, ob eine Alternative über einen deutschen Auslieferer
möglich ist. Kontaktieren Sie die Jury-Organisation gern vorab per Mail für eine gute gemeinsame
Lösung.
Versand in die Schweiz:
Wenn immer möglich sollten Bücher über eine Schweizer Auslieferstelle verschickt werden, i.d.R. das
Schweizer Buchzentrum in Hägendorf. Einzelne Bücher (max. 4 Bücher pro Sendung) mit einem
Warenwert von max. 100 CHF sind mit dem Vermerk «kostenlose Ansichtsexemplare» oder
«kostenlose» Rezensionsexemplare» zu versenden. Wenn beides nicht möglich ist, müssen die
Sendungen in Pakete von max. 200 CHF aufgeteilt per Post verschickt werden, die anfallenden
Gebühren (im Normalfall max. 17.50 CHF pro Sendung) sind den JurorInnen zurückzuerstatten. Damit
keine weiteren Kosten anfallen, muss der Absender darauf achten, dass der Warenwert deklariert ist
und die erforderlichen Zolldokumente vollständig und korrekt erstellt sind. Vom Versand mit privaten
Anbietern wie DHL, UPC, DPD etc. ist abzusehen, da deren Abfertigungskosten in der Regel ein
Vielfaches höher sind als die der Post, die Lieferzeiten jedoch keinesfalls kürzer.