Sazburger Lyrikpreis (10. Juni)

Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren, die in Salzburg geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Salzburg ständig leben.
Anonyme Bewerbung verlangt.

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Beschreibung
Das Land Salzburg vergibt den Salzburger Lyrikpreis 2010 für unveröffentlichte Lyriktexte. Vergeben wird der Preis immer in den Jahren, in denen kein Georg-Trakl-Preis für Lyrik vergeben wird. Ausgeschlossen sind diejenigen, die bereits mit einem Georg-Trakl-Preis bzw. Georg-Trakl-Förderungspreis oder dem Salzburger Lyrikpreis ausgezeichnet wurden. Die Texte werden einer – von der Landesregierung berufenen – unabhängigen Jury ohne Bekanntgabe der Namen der Autorinnen und Autoren vorgelegt. Mit der Bewerbung akzeptiert die Autorin/der Autor die Ausschreibungsbedingungen. Es wird keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der eingesandten Materialien übernommen.
Bewerbung

Einzureichen sind jeweils 15 bis 20 unveröffentlichte Lyriktexte in 3-facher Ausfertigung. Beizulegen ist der Einreichungsbogen. Anzugeben ist das Kennwort: "Salzburger Lyrikpreis".

Amt der Salzburger Landesregierung: Abteilung 12, Referat Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht
Postfach 527
A-5010 Salzburg
Tel.: +43-(0)662-80 42-0
Fax.: +43-(0)662-80 42-21 60
post@salzburg.gv.at
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Dr. Daniela Weger
Tel.: +43-(0)662-80 42-27 29
daniela.weger@salzburg.gv.at