Werkbeiträge der Stadt Bern

2. Februar 2015
sechs Mal jährlich
45.000 Schweizer Franken | einmalig
Stadt Bern, Kanton Bern, Pro Helvetia
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Für die Zusprache von Beiträgen ist ein genügender Bezug zur Stadt Bern erforderlich: Kulturschaffende müssen in der Stadt wohnen oder arbeiten oder die städtische Kulturszene in ihrer Sparte in den letzten Jahren mitgestaltet haben.

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Beschreibung
Die Literarische Kommission betreut die städtische Literaturförderung. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Autorinnen und Autoren. Entsprechend liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Vergabe von Werkbeiträgen. Die Kommission vergibt zudem Auszeichnungen und unterstützt die Vermittlung von Literatur.

Der Zweck der Werkbeiträge besteht darin, talentierten Autorinnen und Autoren "Zeit zu kaufen", das heisst ihnen zu ermöglichen, sich während einer gewissen Zeit von brotberuflichen Tätigkeiten freihalten und ganz auf die Arbeit an literarischen Projekten konzentrieren zu können. Die städtischen Werkbeiträge von max. Fr. 15'000.00 können durch ebenso hohe Beiträge des Kantons Bern, eventuell auch der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, ergänzt werden, so dass ein maximaler Werkbeitrag der öffentlichen Hand von insgesamt Fr. 45'000.00 möglich ist.

Einreichtermine 2014:
- Montag, 2. Februar 2015
- Montag, 30. März 2015
- Montag, 25. Mai 2015
- Montag, 27. Juli 2015
- Montag, 28. September 2015
- Montag, 9. November 2015

Wichtig: Die Gesuche müssen am entsprechenden Datum der Abteilung Kulturelles vorliegen.

Bewerbung

Gesuche sind in 8-facher Ausführung einzureichen.

Entscheidungsgrundlage für die Evaluation bilden der Werknachweis sowie ein Kurzbeschrieb des geplanten literarischen Projekts. Als Werknachweis wird nicht unbedingt ein bereits publiziertes Werk verlangt, es kann sich auch um unveröffentlichte Textproben handeln (maximal 10 Seiten).

Weiter ist der Finanzbedarf darzulegen:
- Wie viel Zeit wird für das Projekt veranschlagt?
- Welcher Betrag der öffentlichen Hand ist notwendig, damit sich die Autorin/der Autor in dieser Zeit ganz auf die literarische Arbeit konzentrieren kann?
- Welche Eigenleistung kann erbracht werden?

Stadt Bern, Abteilung Kulturelles
Gerechtigkeitsgasse 79
CH-3011 Bern
Tel.: +41-(0)31-32 169 88
Fax.: +41-(0)31-32 172 26
kulturelles@bern.ch
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Es wird davon ausgegangen, dass das Gesuch (1 Exemplar) auch beim Amt für Kultur des
Kantons Bern eingereicht wird (Adresse: Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern).

Peter Schranz
Tel.: +41-(0)31-32 172 24
Fax.: +41-(0)31-32 172 26
Peter.Schranz@bern.ch