Arbeitsstipendium des Landes Nordrhein-Westfalen für Schriftstellerinnen und Schriftsteller und Übersetzerinnen und Übersetzer

15. Dezember 2016

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport fördert Stipendien für Autorinnen und Autoren im Künstlerdorf Schöppingen und vergibt Arbeitsstipendien für Autoren und Übersetzer beiderlei Geschlechts.
Das Stipendium dient dazu, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke oder Übersetzungen zu beenden. Zudem soll es weitere Planungen anregen.
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu zehn Autorinnen und Autoren oder Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.

Bewerbung

Bemerkungen

 

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Die Werke von Autorinnen und Autoren sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Bei den Übersetzungen muss eine der beiden Sprachen Deutsch sein. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse durch die Autorinnen und Autoren oder Übersetzerinnen und Übersetzer mitfinanziert werden, sind von einer Förderung durch ein Arbeitsstipendium des Landes ausgeschlossen.

Bewerbungsstelle:

Literaturbüro NRW e.V.
Bilker Straße 5
40213 Düsseldorf


Ansprechpartner/in:

Beate Möllers / Thomas Tischler
Tel.: +49-(0)-211-837-12 98
Fax.: +49-(0)-211-60 21-12 98
beate.moellers(at)mfkjks.nrw.de, thomas.tischler(at)mfkjks.nrw.de