Buchveröffentlichung erforderlich.
Keine Eigenbewerbung möglich.
Seit 2 Jahren Erstwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Bayern (Soll-Bestimmung); keine Altersgrenze, am Beginn des Schaffens (Auslegung der Jury); Nominierung erfolgt auf Vorschlag der Jury oder von dritter Seite (z. B. Verlage, Agenturen)
Themenvorgabe: zusätzliche Kategorien: Comic und literarisches Sachbuch
Die bis zu vier jährlich vergebenen Förderpreise – wobei regelmäßig ein Preis literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern vorbehalten ist – sollen begabte Autorinnen und Autoren in der Anfangsphase ihres Schaffens auf ihrem eingeschlagenen Weg bestärken und ein Anreiz zur weiteren schriftstellerischen Entfaltung sein.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht die Förderpreise an Autorinnen und Autoren, die ihre literarische Begabung in Veröffentlichungen bewiesen haben und in Bayern leben, auf der Grundlage von Vorschlägen eines Gutachterausschusses.
Zusätzlich zu den oben genannten Kategorien kommen auch die Gattungen Comic und literarisches Sachbuch für die Preise infrage.
Vorschläge, die von dritter Seite (z. B. von einem Verlag) im Ministerium eingehen, werden an die Jury weitergegeben. Die Vorschläge sollten mit einem Leseexemplar als PDF, (ob von einem Werk oder von verschiedenen Werken, ist freigestellt) und einem Lebenslauf samt Werkverzeichnis möglichst bis 15. März eingereicht werden. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Vorschläge an:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Referat K.1
Salvatorstraße 2
80333 München
Koordination:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Referat K 1
Salvatorstraße 2
D-80333 München
http://www.stmwk.bayern.de/
Ansprechpartner/in:
Dr. Elisabeth Donoughue
Tel.: +49-(0)89-21 86-24 65
Elisabeth.Donoughue(at)stmwk.bayern.de