Förderpreise für Literatur 2010 der Freien und Hansestadt Hamburg (16. August 2010)

16. August 2010

Förderpreise für Literatur 2010
der Freien und Hansestadt Hamburg

1. Die Behörde für Kultur, Sport und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg fördert Autorinnen und Autoren, die in Hamburg oder im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes ihren ersten Wohnsitz und – in überprüfbarer Weise – ihren Lebensschwerpunkt haben, mit sechs Arbeitsstipendien von je 6.000 EUR. Die Stipendien können geteilt werden.

2. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine unabhängige fünfköpfige Jury in nicht öffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit.

3. Bewerbungen für die Förderpreise müssen bis zum 16. August 2010 (Poststempel) an die Behörde für Kultur, Sport und Medien, Literaturreferat, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg, abgeschickt worden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass ihre Einsendung anonym sein muss, d.h., auf den Arbeitsproben darf Ihr Name nicht erscheinen. Bewerber dürfen jeweils nur eine Bewerbung einreichen.

Die Bewerbungen müssen enthalten:

  • einen ersten Umschlag, in dem eine Liste mit Kennwort, Namen und Adresse, bio- und (falls vorhanden) bibliographischen Angaben enthalten ist. Das Kennwort und der Name müssen auch auf dem Umschlag selbst vermerkt sein. Diese Angaben verbleiben bei der Kulturbehörde. Die Kulturbehörde überprüft die formale Zulässigkeit der Bewerbung anhand der angegebenen Daten.
  • einen zweiten Umschlag mit den literarischen Arbeitsproben in zweifacher, von einander getrennter Ausfertigung sowie dem Registraturbogen (Seite 5). Auch auf den Titelblättern der Arbeitsproben müssen das gewählte Kennwort und das Lebensalter des jeweiligen Bewerbers vermerkt werden, nicht jedoch der Name. Dieser zweite Umschlag wird der Jury zugeleitet. Die Arbeitsproben sollten sich auf lediglich eine literarische Gattung beschränken
    • bei Romanen eine Textmenge, die maximal ca. 30 Manuskriptseiten entspricht, sowie ein Exposé des Gesamttextes,
    • bei Kurzprosa (Erzählungen, literarischer Essay und andere Prosatexte) eine Textmenge, die maximal ca. 30 Manuskriptseiten entspricht, mindestens aber einen abgeschlossenen Text,
    • bei Lyrik mindestens 10 Gedichte,
    • bei Theaterstücken, Hörspielen oder anderen literarischen Formen eine Textmenge, die maximal ca. 30 Manuskriptseiten entspricht.
  • Die eingereichten Arbeitsproben können aus unfertigen oder abgeschlossenen Werken stammen, sie dürfen aber nicht veröffentlicht sein. Ihre formale Gestaltung muss den "Hinweisen zur Gestaltung der Arbeitsproben" entsprechen (http://www.literaturpreise-hamburg.de/htm/bew_gestaltungsvorgaben.htm).

4. Die Behörde für Kultur, Sport und Medien übernimmt keinerlei Haftung für die Einsendungen. Sie kann alle Einsendungen, welche die unter 1) und 3) bzw. auf den beigefügten "Hinweisen zur Gestaltung der Arbeitsproben" genannten Richtlinien nicht beachten, von der Jurierung ausschließen. Die eingesandten Manuskripte werden nicht zurückgeschickt, jedoch werden alle Teilnehmer nach Abschluss der Jurierung benachrichtigt.

5. Frühere Preisträger dieses Wettbewerbes können sich erst vier Jahre nach Erhalt ihres Preises wieder beteiligen. Autoren, die insgesamt bereits drei Förderpreise (gleichgültig, ob für Literatur oder für literarische Übersetzungen) erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb

Bitte laden Sie sich ab Mai 2010 die PDF-Datei herunter (http://www.literaturpreise-hamburg.de/htm/pdf/Foerderpreis_Ausschreibung_2010.pdf), füllen Sie den Registrierbogen aus und senden Sie diesen mit Ihren Arbeitsproben an die nachfolgende Adresse. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Einsendung anonym sein muss, d.h. auf den Arbeitsproben darf Ihr Name nicht erscheinen. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Gestaltung der Arbeitsproben.

Einsendungen bis zum 16. August 2010 (Poststempel) bitte an:

Behörde für Kultur, Sport und Medien Hamburg
Literaturreferat
Literaturförderpreise 2010
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg