Übersetzerstipendium des Landes Niedersachsen 2010

15. Januar 2010
sechs Monate
1.300 Euro | monatlich
Bundesland Niedersachsen
Webseite
Buchveröffentlichung erforderlich.
Das
Aufenthaltsstipendium können Autorinnen und Autoren erhalten, deren
Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen liegt bzw. deren
Bewerbungsprojekt einen Niedersachsenbezug aufweist.

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Beschreibung
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2010 im Bereich der
Literatur Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke durch ein
projektbezogenes Stipendium zu unterstützen. Das Stipendium soll den
oder die Geförderte(n) in die Lage versetzen, ohne materiellen Druck an
einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen.
Der Produktionsort der geförderten Übersetzung kann frei gewählt
werden. Das Stipendium soll mit der Übersetzung einer deutschen
Publikation in eine Fremdsprache bzw. mit der Übersetzung eines
fremdsprachigen Werkes ins Deutsche den Kulturaustausch fördern.

Für die Bewerbung muss die schriftliche Bestätigung eines anerkannten
Verlags für das konkrete Übersetzungsprojekt mit den wesentlichen Daten
(Honorarvereinbarungen und Abgabetermin) vorliegen.

Gefördert werden können:
a) Übersetzerinnen und Übersetzer, deren Wohn- oder Arbeitsschwerpunkt
in Niedersachsen liegt und die fremdsprachige Literatur ins Deutsche
übersetzen oder die deutsche Literatur in eine Fremdsprache übersetzen.

b) Übersetzerinnen und Übersetzer, die Werke niedersächsischer Autoren
oder Literatur mit inhaltlichem Niedersachsenbezug in eine Fremdsprache
übersetzen. In diesem Fall ist der Wohn- bzw. Produktionsstandort
Niedersachsen als zweitrangig zu betrachten.

Es wird ein Stipendium pro Jahr gewährt.
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch die Niedersächsische
Literaturkommission sowie durch ein beratendes Fachmitglied. Das
Fachmitglied wird ggf. die Gutachten weiterer Experten einholen, um die
Qualität der vorgelegten Leseprobe zu beurteilen.

Bewerbung

Die Bewerbung ist in 8-facher Ausführung einzusenden.
Dem ausgefüllten Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf,
- Verzeichnis der veröffentlichten Übersetzungen,
- Leseprobe von max. 5 übersetzten Manuskriptseiten einschließlich Originaltext,
- Projektbeschreibung,
- Nachweis über Verlagsvereinbarungen.

Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Unterlagen nach
Abschluss des Auswahlverfahrens zurück. Ein Antragsexemplar verbleibt
bei den Akten.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden,
hat der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber
zu informieren und auch unverzüglich von der positiven
Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine
Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - Referat 32 -
Leibnizufer 9
D-30169 Hannover
Tel.: +49-(0)511-120-25 56
Fax.: +49-(0)511-120-28 05
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Heike Fliess
Tel.: +49-(0)511-120-25 78
heike.fliess@mwk.niedersachsen.de