Neue Antragmöglichkeiten bei Neustart Kultur

Verlage und Buchhandlungen haben nun noch länger die Möglichkeit, einen Antrag für das Förderprogramm Neustart Kultur zu stellen. Darüber hinaus bleibt allen Antragsteller*innen mehr Zeit für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen. Verlage können einen Titel mehr zur Förderung einreichen. Dies sind weitere Schritte seitens Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, um der Buchbranche während der weiterhin andauernden planungsunsicheren Zeit zur Seite zu stehen.

Die Fristen der beiden Förderprogramme für Verlage und Buchhandlungen verlängern sich wie folgt:

  • Der Antrag muss bis 30. Juni 2021 eingereicht sein.
  • Die Maßnahmen müssen bis zum 30. November 2021 umgesetzt sein.

Die neuen Zeiträume gelten sowohl für bereits bewilligte Anträge als auch für solche, die neu gestellt werden. Anträge können weiterhin unter www.boersenverein.de/neustartkultur eingereicht werden.

Zudem werden die Förderkriterien für Verlage dahingehend angepasst, dass zukünftig pro Verlag eine Publikation mehr (und somit je zwei Publikationen statt einer) eingereicht werden können. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen "verbundenes Unternehmen" handelt, sind maximal vier Publikationen für alle verbundenen Unternehmen förderfähig.