Bewerber*innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Die Stiftung schreibt das Stipendium Literatur-DUO-letterario 2025 aus.
Das Literatur-DUO-letterario richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren aller Schulformen in Deutschland und in Italien, die Freude daran haben, selbst Kurzgeschichten zu schreiben und zu veröffentlichen. Das Ziel ist es, die Fremdsprachenkenntnisse in Deutsch/Italienisch zu fördern und was der Stiftung ganz wichtig ist durch die Zusammenarbeit im DUO den intellektuellen und interkulturellen Austausch zwischen Deutschland und Italien zu fördern. Die Zusammenarbeit im DUO findet virtuell über das Internet statt.
Das Literatur-DUO-letterario wird zum vierten Mal angeboten.
Preisgeld
Die Stiftung will mindestens fünf Literaturduos fördern und alle Kurzgeschichten sollen in einer zweisprachigen Anthologie veröffentlicht werden. Wer aus den eingereichten Bewerbungen von der Jury für die Teilnahme am Literaturduo ausgewählt wird, der erhält ein Preisgeld von 500 EURO für:
– Die Übertragung der Kurzgeschichte aus dem Italienischen bzw. Deutschen in die eigene Landessprache.
– Das Veröffentlichungsrecht der deutschen und italienischen Version der Kurzgeschichten durch die Heimann-Stiftung.
Treffen
Wenn ein DUO den Wunsch hat, sich auch persönlich kennenzulernen, dann fördert die Stiftung ein gemeinsames Treffen unter der Bedingung, dass das DUO über ihr Literaturduo-Projekt einen Bericht von ca. 1 Seite auf Deutsch und Italienisch schreibt, und einige Bilder zur Veröffentlichung hinzufügt.
Das Treffen des DUOS muss entweder in Deutschland oder in Italien am Wohnort des/der DUO-Partners/in stattfinden (Übernachtung bei der Gastfamilie). Die Treffen müssen im Jahr 2025 oder 2026 stattfinden.
Nachdem die Stiftung den Bericht über das Projekt erhalten hat und das Treffen fest geplant ist, zahlt die Stiftung ein Taschengeld von 150 € pro Person und erstattet die nachgewiesenen Reisekosten mit der Bahn (Flüge nur in begründeten Ausnahmefällen) bis zu einem maximalen Betrag von 400 € für den Schüler oder die Schülerin, die anreisen muss.
Zeitplan für das Literaturduo
01. Juni 2025 – Bewerbungsschluss.
29. Juni 2025 – Information per E-Mail, welche Bewerbungen ausgewählt wurden.
Juli 2025 bis September 2025 – Zusammenarbeit im DUO – Text ins Deutsche/Italienische übertragen.
28. September 2025 – spätester Abgabetermin für den ins deutsche/italienische übertragenen Text.
Herbst 2025 – Erstellung der Anthologie durch die Stiftung.
Teilnahmevoraussetzungen
– Teilnehmen können Schüler/innen, die mindestens 14 Jahre alt sind und eine Schule in Deutschland oder Italien besuchen (keine StudentInnen an Universitäten).
– Abgabe einer selbst geschriebenen Kurzgeschichte, die in der Landessprache des Schülers oder der Schülerin geschrieben ist und die mindestens 4 Normseiten lang ist, aber nicht mehr als 10 Normseiten haben soll (eine Normseite hat 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen – 4 Seiten ca .7200 Zeichen, 10 Seiten ca. 18000 Zeichen).
– Deutsche oder italienische Fremdsprachenkenntnisse sind keine Voraussetzung.
– Es können sich nur einzelne Schüler/innen bewerben und die Stiftung macht die Vorschläge für die DUOS.
Rahmenbedingungen
– Die Heimann-Stiftung erhält das Recht, die deutschen und italienischen Texte der Schüler/innen in Buchform zu veröffentlichen. Das Buch soll im Zeitraum Sommer/Herbst 2025 erscheinen. Die SchülerIinnen sind verpflichtet, eine Autorenbiografie mit Bild zu übermitteln (deutsch und italienisch).
– Die Heimann-Stiftung erhält das Recht die deutschen und italienischen Texte der AutorInnen auf der Internetseite der Heimann-Stiftung bzw. auf mit dieser Internetseite verlinkten deutschen bzw. italienischen Literaturblogs zu veröffentlichen.
– Die Heimann-Stiftung darf die Namen und Autorenbiografien der Schüler/innen veröffentlichen.
– Zu Zwecken der Berichterstattung/Öffentlichkeitsarbeit über das Literaturduo erhalten die Heimann-Stiftung und die Medien das Recht, Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Literaturduo und damit zusammenhängender Veranstaltungen entstehen, zu veröffentlichen.
– Die eingeräumten Rechte gelten weltweit und zeitlich unbegrenzt, sowohl für die vollständige als auch teilweise Veröffentlichung des Textes.
Bewerbungen
Bewerbungen sind in italienischer oder deutscher Sprache möglich und sollen folgende Unterlagen enthalten:
– Motivationsschreiben – warum man am Literaturduo teilnehmen möchte.
Bei der Auswahl der SchülerIinnen für das Literaturduo wird besonderer Wert auf das Motivationsschreiben gelegt.
Anmerkung: “Das Ziel der Heimann-Stiftung ist es, die Beziehungen und das Verständnis zwischen Deutschland und Italien zu fördern, indem Vorurteile abgebaut und der interkulturelle Austausch gefördert werden. Um diese Zukunft zu gestalten ist es vor allen Dingen wichtig, dass die Jugend mit einer internationalen und interkulturellen Lebenserfahrung aufwächst. Im Mittelpunkt der Stiftung stehen deshalb junge Menschen und deren kulturelle Förderung zu verantwortungsbereiten Persönlichkeiten mit dem Ziel der Stärkung der Völkerverständigung“ (https://heimann-stiftung.de/).
– Der Text der eingereichten Kurzgeschichte im MS-Word doc-Format.
Abgabe einer selbst geschriebenen Kurzgeschichte, die in der Landessprache des Schülers oder der Schülerin geschrieben ist und die mindestens 4 Normseiten lang ist, aber nicht mehr als 10 Normseiten haben soll (eine Normseite hat 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen – 4 Seiten ca .7200 Zeichen, 10 Seiten ca. 18000 Zeichen).
– Bestätigung, dass der Text selbst geschrieben wurde und keine Rechte anderer an dem Text bestehen.
– Vollständige Anschrift mit: Name, Vorname, Ort, Straße, E-Mail, Geburtsjahr, Name und Ort der Schule.
Bitte schickt die Bewerbungsunterlagen per E-Mail innerhalb der Bewerbungsfrist an:
info@heimann-stiftung.de
Bewerbungsschluss: 01. Juni 2025
Anmerkung: Für alle abgebenen Bewerbungen wird kurzfristig eine Eingangsbestätigung verschickt. Wer keine Eingangsbestätigung erhält, dessen Email ist nicht bei der Stiftung angekommen.
– Die Auswahl, welche Bewerbungen am Literaturduo teilnehmen, erfolgt bis zum 29. Juni 2025.
– Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.
– Die Bewerber/innen werden per E-Mail über die Entscheidung informier