Vermittlungsförderung des Deutschen Literaturfonds:

31. Mai 2023



1. Zuschüsse zur Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart, zum Beispiel in Form von Zuschüssen für Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).

2. Förderung von qualifizierten Übersetzungen literarisch herausragender Werke der internationalen Gegenwartsliteratur ins Deutsche, Übersetzungen aus dem Deutschen werden nicht gefördert. Bedingung ist, daß die Kenntnis und Verbreitung des geförderten Werks als notwendig für die Entwicklung der literarischen Arbeit im deutschsprachigen Raum angesehen werden kann. In jedem Fall muß der Nachweis erbracht werden, daß der Übersetzer bzw. die Übersetzerin literarisch qualifiziert ist. Eine Kopie des Verlagsvertrags ist notwendig.

3. Förderung periodisch erscheinender, überregional wirksamer Publikationen, welche die zeitgenössische literarische Entwicklung betreffen. Wissenschaftliche Zeitschriften sind von der Förderung ausgenommen.

4. Förderung von Symposien und ähnlichen Veranstaltungen, die der Weiterentwicklung zeitgenössischer Literatur im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.

5. Unterstützung von überregionalen und internationalen Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland. Insbesondere sollen solche Vorhaben unterstützt werden, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Verlegerinnen und Verlegern abzielen.

6. Unterstützung von bundesweit bedeutenden Initiativen, die dazu dienen, das Interesse an Literatur in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.

Die Höhe der jährlichen Vermittlungsförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.

Nicht gefördert werden in der Regel:
- Zuschüsse zur Finanzierung von Druck und Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur werden in der Regel nicht vergeben. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, daß das bezuschußte Werk für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der literarischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich wäre.

- Leseveranstaltungen und Festivals sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen. Literaturwissenschaftliche Fachtagungen und Vortragsreihen werden nicht gefördert.

- Übersetzungen aus dem Deutschen.

 

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